Erst jetzt zeichnet sich konkret ab, wie groß das Ausmaß der Verunreinigung von verarbeiteten Eiern mit Rückständen des Insektizids Fipronil tatsächlich war. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wird nach Auswertung von mehr als der Hälfte der vorgesehenen 800 Analysen klar, dass über 20 % der getesteten Proben auffällig sind. Davon hätten 25 Ergebnisse über dem einschlägigen Rückstandshöchstgehalt gelegen. Die Bandbreite der belasteten Lebensmittel habe von getrocknetem Vollei, Likör mit Eierzusatz über Eiersalat bis hin zu feinen Backwaren gereicht. Der Befund wird laut der Süddeutschen Zeitung von Behördenvertretern als besorgniserregende Trefferquote bezeichnet. Zudem stehe der Vorwurf im Raum, Labore seien angehalten worden, nicht so genau zu messen. Außerdem seien nötige öffentliche Rückrufaktionen ausgeblieben.
Mit Blick auf die neuen Befunde forderte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, dass auch verarbeitete Produkte mit Ei, in denen Fipronil nachgewiesen worden sei, öffentlich zurückgerufen werden müssten. Die Verbraucher hätten ein Recht auf Transparenz. Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grüne, Dr. Anton Hofreiter, bekräftigte seine Forderung nach einer besseren Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit bei verarbeiteten Eiern. Sogenannte stille Rückrufe sorgten nicht dafür, dass die belasteten Produkte auch aus den Kühlschränken verschwänden, betonte der Grünen-Politiker.
Die ernährungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Karin Binder, sprach sich für einen besseren Datenaustausch zwischen den behördlichen Akteuren aus. Nach ihrer Auffassung sollte man die Lebensmittelüberwachung für überregional arbeitende Lebensmittelunternehmen und grenzüberschreitende Lieferketten beim Bund zu konzentrieren. Binder forderte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, aktiv zu werden.
Der Sprecher des Berliner Agrarressorts, Jens Urban, erinnerte an die Zuständigkeit der Länder bei der Lebensmittelüberwachung. Es liege allein in deren Zuständigkeit zu entscheiden, welche analytischen Methoden in der Lebensmittelüberwachung eingesetzt würden. Um Rechtsverstöße ahnden zu können, müssten die verwendeten Verfahren so leistungsfähig sein, dass der gesetzlich festgelegte Rückstandshöchstgehalt für das jeweilige Lebensmittel bestimmt werden könne, so Urban. Es sei zudem Aufgabe der zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn dies erforderlich erscheine. AgE
(11.10.2017)