Rheinland-Pfalz richtet den Holzverkauf neu aus

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In Rheinland-Pfalz soll das im Wald eingeschlagene Holz künftig auch durch kommunale Holzverkaufsorganisationen vermarktet werden. Das ist diese Woche bei einem Treffen von Vertretern des Mainzer Umweltministeriums und des Bundeskartellamtes vereinbart worden. Grundlage dieser Verständigung sind „Zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“, die das Ministerium zuvor gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund sowie dem Waldbesitzerverband des Bundeslandes erarbeitet hatte.
Vorgesehen ist, dass der gemeinsame Holzverkauf aus dem Staatswald und aus nichtstaatlichen Forstbetrieben zum 1. Januar 2019 getrennt wird. Für Privatwaldbetriebe mit weniger als 100 ha Forstbetriebsfläche können Ausnahmen vereinbart werden, soweit für diese keine zumutbare Vermarktungsalternative besteht. Künftig sollen sich die Kommunen in eigener Verantwortung zu wettbewerbsfähigen Vermarktungsorganisationen zusammenschließen. Vorgeschlagen wird die Bildung von sechs selbständigen und unabhängigen kommunalen Holzvermarktungsorganisationen, die flächendeckend über ganz Rheinland-Pfalz verteilt sein sollen.
Gemäß den Eckpunkten sollte jede neu zu bildende kommunale Holzvermarktungsorganisation über ein Aufkommen von etwa 250 000 Erntefestmetern als Vermarktungsmenge verfügen, was einen Gesamtumsatz von rund 15 Mio Euro bis 20 Mio Euro entspricht. Dadurch erhoffen sich die Verantwortlichen dauerhaft einen relevanten Wettbewerb auf dem Holzmarkt. Zudem sollen kommunale und private Holzvermarktungsorganisationen in Zukunft jeweils sowohl kommunales als auch privates Holz vermarkten können.
Anlass für diese Neuregelung sind die wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes gegenüber einer gemeinsamen Vermarktung von Nadelstammholz aus dem Staatswald und nichtstaatlichen Wäldern. Diese waren in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Kartellverfahren im März dieses Jahres erstinstanzlich bestätigt worden. Allerdings steht eine endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof noch aus. AgE (23.10.2017)
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