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Bis etwa Mitte nächsten Jahres will die Europäische Kommission entschieden haben, welche Tierseuchen künftig noch auf EU-Ebene geregelt werden und welche Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen jeweils gelten sollen. Diesen Zeitplan skizzierte der stellvertretende Referatsleiter Tiergesundheit und Tierschutz in der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission (SANTE), Dr. Alf-Eckbert Füssel, bei der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT) vorige Woche in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel.
Die Ausarbeitung der entsprechenden Durchführungs- und delegierten Rechtsakte im Rahmen der EU-Tiergesundheitsverordnung 2016/429 würden in der zweiten Novemberhälfte mit den Experten aus den Mitgliedstaaten diskutiert, zitierte die ADT den Beamten am vergangenen Freitag in einer Presseinformation. Im Dezember würden auch die Interessengruppen informiert, und zwar auf einer Sitzung des Beratenden Ausschusses für Tiergesundheit (AHAC).
Die Kommission habe der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verschiedene Mandate für die Bewertung von insgesamt 29 Tierseuchen erteilt, um eine wissenschaftliche Basis für ihre Entscheidungen zu erhalten. Füssel betonte, dass sich die Kommission bei der Erarbeitung der entsprechenden delegierten Rechtsakte nicht nur auf die Gutachten der Behörde, die bis auf eines inzwischen alle vorliegen würden, stützen werde, sondern in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auch andere, nicht von den EFSA-Mandaten abgedeckte Gesichtspunkte berücksichtigen werde. Dies gilt laut dem Beamten zum Beispiel für die Frage, ob die Seuche beim Internationalen Tierseuchenamt (OIE) gelistet ist.
Bis April 2019 habe die Kommission Zeit, das Sekundärrecht zu verabschieden; dabei werde bei der Ausarbeitung eine Priorität auf die horizontalen Vorschriften gelegt, die für den innergemeinschaftlichen Handel beziehungsweise die Einfuhr in die EU besonders wichtig seien. Die Anpassung der geltenden vertikalen, dass heiße der tierseuchenspezifischen Richtlinien, an das neue EU-Tiergesundheitsrecht werde erst danach vorgenommen. AgE
(24.10.2017)