Die Arbeits- und Sozialminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich mehrheitlich darauf verständigt, dass entsandte Arbeiter bei gleicher Arbeit im Prinzip genauso entlohnt werden sollen wie ihre Kollegen im jeweiligen Gastland. Bei ihrem gestrigen Treffen in Luxemburg beschlossen die Ressortchefs eine Reform der mehr als 20 Jahre alten EU-Entsenderichtlinie. Demnach sollen Entsendefirmen zukünftig verpflichtet werden, außer Mindestlöhnen auch andere Vergütungsbestandteile, wie zum Beispiel Zuschläge für schwere Arbeit, zu zahlen. Die Beschäftigten sollen ferner Anspruch auf die Erstattung von Fahrt- und Unterkunftskosten haben.
Widerstand kam insbesondere von Polen, Ungarn und Lettland. Diese Länder befürchten, dass ihre Arbeiter beziehungsweise Unternehmen bei zu vergebenden Aufträgen in den EU-Partnerländern durch die neuen Vorgaben spürbar an Konkurrenzkraft verlieren.
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßte indes die Einigung des Rates. Der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers sieht damit einige Schritte in Richtung fairere Arbeit in der EU vollzogen. Die Minister setzten damit ein positives Signal für die Beschäftigten in Europa. Es sei gut, dass der Rat die Initiative des Sozialausschusses des Europaparlaments aufgenommen und sogar noch verstärkt habe.
Wir sind deshalb jetzt ein bisschen optimistischer, dass es doch noch zu einer besseren Entsenderichtlinie kommt, erklärte Schäfers. Die mögliche Verbesserung im Arbeitsrecht allein reiche aber noch nicht, um das Dumping bei der Entsendung zu beenden. Die EU muss nun schnellstmöglich auch die Voraussetzungen für die Gleichbehandlung entsandter Arbeitnehmer in Fragen der Sozialversicherungsbeiträge schaffen, forderte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende. AgE
(25.10.2017)