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Bund und Länder unternehmen einen erneuten Anlauf, im Streit um die Stoffstrombilanzverordnung einen Kompromiss zu finden. Für die Sitzung der zuständigen Bundesratsausschüsse in der kommenden Woche liegen Anträge des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Diese basieren auf den bisherigen Abstimmungsgesprächen zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den Agrarressorts der Länder. Eine Ausschussmehrheit für die Anträge ist allerdings auch nach einer Telefonkonferenz der Amtschefs in dieser Woche keineswegs sicher.
Rechnung tragen will man der von Länderseite vorgetragenen Kritik an den komplizierten Bewertungsvorschriften mit ihren aus Ländersicht zu weitgehenden Abzugsmöglichkeiten. Nach dem vorliegenden Antrag soll den Betriebsinhabern eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, die erstellte Bilanz auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Bilanzwertes von 175 kg Stickstoff je Hektar zu bewerten oder auf der Grundlage eines Bilanzwertes nach den Vorgaben in Anlage 4 der Verordnung, der die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt. Um Besonderheiten zu berücksichtigen, sollen die Betriebe in Absprache mit den jeweiligen Behörden unvermeidliche Stickstoffverluste und erforderliche Zuschläge berücksichtigen können.
Darüber hinaus sieht der Kompromissvorschlag vor, den bislang geforderten räumlichen Zusammenhang zwischen Betrieb und Biogasanlage zu streichen und damit den Geltungsbereich der Verordnung weiter zu fassen als bisher. Schließlich soll sichergestellt werden, dass auch Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus dem Ausland aufnehmen, der Verpflichtung zu Erstellung einer Stoffstrombilanz unterliegen. AgE
(06.11.2017)