Copyright:
Der aktuell im Bundesrat diskutierte Kompromissvorschlag zur Bewertung der Stoffstrombilanzen ist beim Direktor des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Universität Kiel, Prof. Friedhelm Taube, auf scharfe Kritik gestoßen. Im Rahmen einer Gräsertagung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) erklärte Taube heute in Bonn, die Absicht, entweder einen Brutto-Stickstoff-(N)-Saldo von bis zu 175 kg N/ha/Jahr oder die Anwendung der stark umstrittenen Ausführungen der Anlage 4 als Basis für eine Bewertung der Stoffstrombilanzsalden heranzuziehen, sei wissenschaftlich wie umweltpolitisch völlig inakzeptabel.
Laut Taube verletzen beide Ansätze eindeutig Vorgaben des Düngegesetzes. So sehe Paragraph 1, Absatz 4 des Gesetzes vor, dass es zur guten fachlichen Praxis gehöre, einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung sicherzustellen und insbesondere Nährstoffverluste in die Umwelt zu verringern. Mit den vorgesehenen Regelungen werde zudem ein völlig falsches Signal ausgesendet, warnte Taube. Statt die guten Betriebe für ihr verantwortungsvolles Handeln gegenüber der Umwelt zu belohnen und weniger gute zu motivieren, besser zu werden, werde nun voraussichtlich genau das Gegenteil geschehen.
Taube nannte die geplanten Abzugsmöglichkeiten von bis zu 55 % bei den Überschüssen in der Anlage 4 geradezu dreist. Das habe nichts mehr mit dem zu tun, was an Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen vermittelt werde. Der Begriff der guten fachlichen Praxis sei damit nicht in Einklang zu bringen, monierte der Kieler Wissenschaftler, der dem Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums angehört. Mit einer solchen Regelung werde es der Landwirtschaft zudem nicht gelingen, in Umweltfragen aus der Defensive zu kommen. AgE
(08.11.2017)