Bauernverband rechnet mit Übergangszeit bei der GAP-Reform

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) rechnet mit zeitlichen Verzögerungen bei der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Auf dem Deutsch-Polnischen Bauerntag gestern in Pasewalk sagte der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling eine zwei bis dreijährige Übergangszeit voraus. Die neue GAP würde demnach frühestens 2022 in Kraft treten. Allerdings würden wohl bereits während des Übergangs die finanziellen Restriktionen nach dem Brexit zu Buche schlagen.
Hemmerling geht davon aus, dass die Direktzahlungen auch künftig ein bedeutendes Element der EU-Agrarförderung bleiben werden, obwohl die positiven Erfahrungen der entkoppelten Flächenprämie von vielen Politikern zunehmend in Frage gestellt würden. Keine Illusionen macht sich der Bauernverbandsvertreter jedoch über die anstehenden scharfen Auseinandersetzungen um die Verteilung der Brüsseler Mittel. Er spielt damit sowohl auf die Forderung der ost- und mitteleuropäischen Mitgliedstaaten nach einer weiteren Angleichung der Direktzahlungen als auch auf die innereuropäische Diskussionen um eine Kappung der Mittel bei einer bestimmten Betriebsgröße oder einer größenabhängigen Staffelung an.
Eine Neugestaltung erwartet der stellvertretende DBV-Generalsekretär bei der Agrarumweltpolitik. Aller Voraussicht nach würden die Maßnahmen des bislang in der Ersten Säule angesiedelten Greenings sowie der Agrarumweltprogramme in der Zweiten Säule neu „gemixt“. Ob dies letzten Endes zu einer Verbesserung führen werde, bleibe indes abzuwarten.
An Bedeutung gewinnen wird nach Auffassung Hemmerlings künftig die Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements im Rahmen der GAP. Dies dürfe allerdings nicht zu Lasten der Direktzahlungen gehen, warnte er. Pessimistisch beurteilt der DBV-Spitzenmann die Aussichten auf Bürokratieabbau. „Bürokratie wird anders, aber leider nicht weniger“, so Hemmerling unter Hinweis auf die fortschreitende Digitalisierung in der Landwirtschaft. AgE (10.11.2017)
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