Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat eine Zustimmung Deutschlands für eine erneute Zulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat vor allem von einer verkürzten Zulassungsdauer von drei Jahren abhängig gemacht. In einem Schreiben an den zuständigen EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis fordert der CSU-Politiker zudem die Untersagung glyphosathaltiger Herbizide für den privaten Bereich sowie eine Ergänzung des Kommissionsvorschlags um die bereits 2016 vorgelegte Biodiversitätsklausel.
Schmidt schreibt in seinem gestern verschickten Brief, dass der jetzt angepeilte Zeitraum von drei Jahren genutzt werden solle, um die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu bitten, den Widerspruch in den Bewertungen des Wirkstoffs zwischen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) sowie dem gemeinsamen WHO-Ausschuss für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aufzulösen. Die IARC hatte Glyphosat entgegen der Mehrheit anderer wissenschaftlicher Meinungen als wahrscheinlich krebserregend eingestuft.
Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth, bezeichnete das Schreiben des Bundeslandwirtschaftsministeriums indes als nicht abgestimmt. Das Bundesumweltministerium sei klar gegen jedwede Zulassungsverlängerung für Glyphosat. In Bezug auf die laufenden Jamaika-Gespräche sei dieses Verhalten auch nicht besonders sondierungsfreundlich, so Flasbarth.
Bei der heutigen Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF), bei der über eine Zulassungsdauer von fünf Jahren zu entschieden war, hatte sich Deutschland erwartungsgemäß enthalten. Die EU-Kommission plant daher, Ende November einen neuen Vorschlag vorzulegen. AgE
(10.11.2017)