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Ein möglicher Bund-Länder-Kompromiss zur Ausgestaltung der Stoffstrombilanz ist wieder völlig offen. Der Umweltausschuss stimmte heute gegen eine Wahlmöglichkeit bei der Bewertung der Stoffstrombilanzsalden. Damit stellte sich das Gremium gegen einen Beschluss des Agrarausschusses der Länderkammer. Der hatte für einen Antrag Mecklenburg-Vorpommerns votiert, den Betrieben zu überlassen, den von ihnen zu erstellenden Bilanzen als Bezugswert entweder einen festen bundeseinheitlichen Vergleichswert von 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr oder einen betriebsspezifisch zu ermittelnden Wert gegenüberzustellen.
Der Umweltausschuss folgte stattdessen einem niedersächsischen Antrag, lediglich einen festen Orientierungswert von 175 kg Stickstoff je Hektar vorzugeben und auf einen betriebsindividuell zu ermittelnden Bilanzwert zu verzichten. Gleichzeitig sieht der niedersächsische Antrag vor, zunächst von einer Beratungspflicht für den Betriebsinhaber abzusehen, sollte der Orientierungswert überschritten werden.
Begründet wird die Absage an einen betriebsindividuell zu ermittelnden Bilanzwert mit den in der Verordnung vorgesehenen umfassenden Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Stickstoffverluste. Sie führten zu unrealistisch hohen zulässigen Bilanzsalden und hätten nur geringe Aussagekraft über die tatsächliche Nährstoffsituation des Betriebes. Zudem sei die Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwerts nach wie vor sehr kompliziert.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) plädiert während einer Erprobungsphase für die Beibehaltung einer Wahlmöglichkeit zwischen beiden Bewertungssystemen. Generalsekretär Bernhard Krüsken begründete dies gegenüber AGRA-EUROPE mit dem fehlenden wissenschaftlichen Konsens über die unterschiedlichen Vorschläge für die Bewertung der Stoffstrombilanz. Im Rahmen der Evaluierung der Verordnung im Jahr 2021 könnten dann Vor- und Nachteile abgewogen und für die Zukunft festgelegt werden. Nicht akzeptabel ist aber ein Blindflug, den die Landwirte auszubaden haben, warnte Krüsken. AgE
(10.11.2017)