Wie geht es mit dem Besamungszentrum weiter?

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Herr Prof. Dr. Steffen Hoy von der Justus-Liebig-Universität, Institut für Tierzucht und Haustiergenetik in Gießen befasst sich im aktuellen Beitrag mit dem Magdeburger „Kastenstand-Urteil“.
Das durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil, hat hohe Wellen geschlagen, da tiefgreifende Veränderungen im Besamungszentrum zu erwarten sind. Mit diesem Urteil sind die Kastenstände nicht grundsätzlich verboten worden. Es ist aber jedem Fachmann klar, dass die Vorgabe, dass jedes Schwein ungehindert in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können muss, nicht ohne Verletzungen der Tiere umgesetzt werden kann.
Den Fachartikel zu diesem Thema finden Sie unter http://www.proteinmarkt.de. (14.11.2017)
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