Die Unternehmen innerhalb der Glyphosat Task Force (GTF) haben erste juristische Vorbereitungen getroffen, um die EU-Kommission auf Schadenersatz zu verklagen, sollte sie bis zum 15. Dezember keine Entscheidung über eine Wiederzulassung von Glyphosat treffen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Wie der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG), Dr. Thoralf Küchler, heute erklärte, sind die Pflanzenschutzmittelhersteller dazu verpflichtet, die Kommission über die Absicht einer Klage zu informieren, sollte sie ihrer Pflicht nicht nachkommen und die Zulassung auslaufen.
Diese Maßnahme ist nach Auskunft des AGG-Sprechers Teil der Schadensminimierungspflicht. Die Pflanzenschutzmittelproduzenten müssen die Kommission im Vorfeld darauf hinweisen, dass, sollte sie untätig werden, sie sie in der Zukunft verklagen, damit dieser Schaden nicht eintritt, so Küchler. Die Kommission habe nun den fristgerechten Eingang dieser Mitteilung bestätigt sowie auch die von ihr errechnete Schadenersatzsumme im Klagefall von rund 15 Mrd Euro.
Wir können uns nicht vorstellen, dass die Kommission als Hüterin des Gesetzes geltendes Gesetz bricht, indem sie die Entscheidung verweigert, so Küchler. Im Fall, dass es bei der nächsten Abstimmung im Ausschuss wieder zu keinem Ergebnis komme, gingen alle Beteiligten davon aus, dass die Kommission den letzten Vorschlag über eine Wiederzulassung von fünf Jahren in die Verordnung gießen werde. Auf die Frage, ob in diesem Fall angesichts der verkürzten Zulassung ebenfalls eine rechtliche Grundlage zur Klage bestünde und diese dann auch angestrengt werde, ließ der AGG-Sprecher die Antwort offen.
Eine Wiederzulassung für fünf Jahre bedeutet laut Küchler jedoch keinesfalls, dass am Ende der Zulassungsperiode ein Verbot des Wirkstoffs steht. Ein Phase-out, wie von Frankreich vorgeschlagen, sei laut Pflanzenschutzmittelverordnung nicht zulässig. In der Konsequenz laufe die Zulassung also nicht aus. Im Laufe des kommenden Jahres werde die GTF deshalb also gleich wieder einen Zulassungsantrag vorbereiten und zum 1.Januar 2019 bei der EFSA einreichen. AgE
(16.11.2017)