Eine erneute Abstimmung über die Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat ist für den 27. November angesetzt. Eine Sprecherin der EU-Kommission zufolge werden die Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) dann über den aktuellen Entwurf der Behörde entscheiden. Der Kommissionsvorschlag, der in der letzten Abstimmung am vergangenen Donnerstag keine Entscheidung hervorbrachte, sieht eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung um fünf Jahre vor.
Im Berufungsausschuss können die Mitgliedstaaten erneut darüber entscheiden oder den Vorschlag anpassen, zum Beispiel hinsichtlich der Zulassungsdauer. Bei einer kürzeren Zulassungsfrist könnte möglicherweise die qualifizierte Mehrheit zustande kommen. So hatte etwa Frankreich für eine Dauer von drei Jahren seine Zustimmung signalisiert.
Auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte gegenüber EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis eine deutsche Zustimmung unter anderem von einer Verkürzung auf drei Jahre abhängig gemacht. Dieser Vorschlag war allerdings nicht mit dem Bundeskanzleramt beziehungsweise dem Bundesumweltministerium abgestimmt. Deutschland hatte sich bei der jüngsten Abstimmung erneut enthalten.
Unterdessen sprach sich der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister, Dr. Robert Habeck, im Kieler Landtag für einen schnellen Glyphosat-Ausstieg aus. Als Gründe führte der Grünen-Politiker den dramatischen Verlust an Arten seit den achtziger Jahren vor allem bei Insekten und in der Folge auch an Singvögeln an. Inzwischen sei es selbst für die Landwirtschaft ein gravierendes Problem, dass es immer weniger Insekten zur Bestäubung gebe und damit wichtige Grundlagen für die Erträge zu schwinden drohten, erklärte Habeck. Deshalb müsse das Glyphosat-Zeitalter nicht nur aus Gründen des vorsorglichen Anwender- und Verbraucherschutzes, also der Frage, ob Glyphosat krebserregend sei oder nicht und ab welcher Dosis, sondern auch aus Gründen für die Artenvielfalt und das Ökosystem gestoppt werden. AgE
(17.11.2017)