Mit eindeutiger Mehrheit haben die Fachpolitiker im Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments die endgültige Einigung über die geplanten Vereinfachungen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bestätigt. Dazu zählt auch die Trennung der Agrarbelange von der gesamten sogenannten Omnibus-Verordnung, mit der Anpassungen in ganz unterschiedlichen EU-Regelungen vorgenommen werden. Der Ausschuss nahm heute den am 12. Oktober gefundenen Kompromiss zwischen Kommission, Rat und den Verhandlungsvertretern des EU-Parlamentes mit 39 Ja-Stimmen und fünf Gegenstimmen an. Damit rückt eine Umsetzung zum 1. Januar 2018 in greifbare Nähe.
Mit den Änderungen wird erstmals seit 2013 das Basisrecht zur Agrarförderung geändert. Die Umgestaltungen betreffen vor allem das Greening, aber auch die Förderung von Junglandwirten und eine Stärkung der Erzeugerorganisationen. Der zuständige Berichterstatter für das Europäische Parlament und CSU-Abgeordnete, Albert Deß, zeigte sich überzeugt, dass man ein gutes Ergebnis für unsere Landwirte erreicht habe. An die teils sehr zähen Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission erinnerte der erste stellvertretende Vorsitzende des EU-Landwirtschaftsausschusses, Prof. Paolo De Castro. Er begrüßte die nun vorgenommene Trennung des Agrarteils aus der Omnibusverordnung, womit eine weitere Verzögerung verhindert worden sei. AgE
(23.11.2017)