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Einer bundeseinheitlichen Handhabung der mit Beginn des kommenden Jahres für einen Großteil der Tierhaltungsbetriebe verpflichtenden Stoffstrombilanz steht nichts mehr im Weg. Der Bundestag stimmte heute der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Durchführungsverordnung zu.
Eine Mehrheit fand die als Kompromiss zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Wahlmöglichkeit bei der Bewertung der Stoffstrombilanz. Danach können die Betriebe ihre dreijährige Stoffstrombilanz entweder mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 kg Stickstoff je Hektar und Jahr oder auf der Grundlage eines betriebsspezifisch zu ermittelnden dreijährigen Bilanzwerts mit den in der Anlage der Verordnung vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Stickstoffverluste bewerten.
Die Verordnung verhindert den befürchteten Flickenteppich der Vollzugsvorgaben, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. Diese bundeseinheitlichen Regelungen seien notwendig, um den Landwirten Klarheit und Planungssicherheit zu geben. Das neue Düngerecht sei praktikabel und stelle die Landwirte nicht vor unlösbare Aufgaben und Belastungen.
Zufrieden zeigte sich auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Es sei gelungen, in einer politisch schwierigen Situation eine Kompromisslinie durchzusetzen, so der SPD-Politiker, der auf Seiten der Länder maßgeblich den Kompromissvorschlag zur Bewertung erarbeitet hatte. Seinen Angaben zufolge war es nicht leicht, die Mehrheit der Länder zu überzeugen.
(27.11.2017)