Der Anbauverband Bioland hat als Antwort auf die Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat von der zukünftigen Bundesregierung deutliche Verbesserungen hinsichtlich der Biodiversität in den Agrarlandschaften gefordert. Grundsätzlich hält es Bioland für erforderlich, Totalherbizide wie Glyphosat zu verbieten. Deren breite Anwendung habe zu einem dramatischen Artenschwund und zur Verbreitung resistenter Problemunkräuter auf Ackerflächen beigetragen. Schlüssel zum Erfolg auf dem Acker seien eine vielfältige Fruchtfolge und innovative mechanische Verfahren zur Unkrautbekämpfung, betonte die Bundesdelegiertenversammlung von Bioland heute in Fulda.
Mit einem Verzicht auf Glyphosat würde der Herbizideinsatz erheblich gesenkt und ein Innovationsschub im Ackerbau ausgelöst, so der Ökoanbauverband. Umgehend und dauerhaft verboten gehören für ihn auch die Neonikotinoide, und zwar zum Schutz von Bienen und der übrigen Insektenfauna.
Zudem bekräftigte der Ökoanbauband im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 die Forderung, dass mehr öffentliches Geld für öffentliche Leistungen bereitstehen müsse. Es gelte, die EU-Agrargelder in ökologische Leistungen wie saubere Gewässer, klimafreundliche Bewirtschaftung, die Stärkung der Artenvielfalt und eine vielfältige Kulturlandschaft zu investieren anstatt in pauschale Flächenprämien nach dem Gießkannenprinzip.
Darüber hinaus sollten Bioland zufolge auch mehr Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffüberschüsse umgesetzt werden. Diese würden immer noch 100 kg/ha betragen. Mit der wirksamste Beitrag hierzu wäre eine regionale, flächengebundene Tierhaltung. Daher müssten Fördergelder konsequent an einen maximalen Viehbesatz von 2 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar gebunden werden. Auf mineralischen Stickstoffdünger müsste eine Abgabe erhoben werden.
Zudem sprachen sich die Delegierten von Bioland für eine gezielte Förderung der extensiven Weidehaltung mit Schafen, Ziegen und Rindern sowie der artenreichen Grünlandbewirtschaftung ein. Nur so könnten wertvolle Grünlandbestände dauerhaft erhalten werden. AgE
(29.11.2017)