Das Europäische Parlament hat sich für eine Reihe von Vereinfachungen in der Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der sogenannten Omnibusverordnung, ausgesprochen. Mit der heutigen Entscheidung des Straßburger Plenums können die Regelungen ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist jedoch die formelle Zustimmung des Agrarrats, die noch heute Abend erwartet wird.
Im Rahmen der vorgesehenen Änderungen bei der GAP sind vor allem Vereinfachungen beim Greening geplant. So soll beispielsweise auf ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) der Anbau von Miscanthus, Durchwachsender Silphie und Honigpflanzen erlaubt sein. Diese Pflanzen sind unter anderem für die Biogaserzeugung interessant, zum Teil aber auch als Bienenweide.
Zudem wurde bei Eiweißpflanzen der Gewichtungsfaktor für ÖVF von 0,7 auf 1,0 angehoben. Auch die Definition aktiver Landwirt soll deutlich vereinfacht werden. Erheblich verbessert wurden zudem die Bedingungen für die Zusatzprämie für Junglandwirte. Diese haben jetzt Anspruch auf eine Zahlung über volle fünf Jahre.
Derweil hat man sich auch auf Erleichterungen bei der Bildung landwirtschaftlicher Erzeugerorganisationen geeinigt. Dazu sollen die Wettbewerbsregeln weniger streng ausgelegt werden als in anderen Wirtschaftsbereichen. Auch das Risikomanagement der Bauern soll gestärkt werden. AgE
(13.12.2017)