Kabinett beschließt Stoffstrombilanzverordnung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Für die Durchführung der ab 1. Januar 2018 vor allem für größere viehhaltende Betriebe vorgeschriebenen Bilanzierung ihrer Nährstoffströme werden einheitliche Vorgaben gelten. Das Bundeskabinett stimmte heute der Stoffstrombilanzverordnung mit den Maßgaben zu, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 24. November beschlossen hatte.
Die wichtigste Maßgabe der Länderkammer bezieht sich auf die Bewertung der zu erstellenden Stoffstrombilanzen. Danach können die Betriebe entweder eine Bewertung der dreijährigen betrieblichen Stoffstrombilanz mit einem zulässigen Bilanzwert in Höhe von 175 kg Stickstoff je Hektar vornehmen oder ein betriebsindividuelles Bewertungsverfahren wählen. Dabei erfolgt die Bewertung auf der Grundlage eines betriebsspezifisch zu ermittelnden dreijährigen Bilanzwerts mit den in der Anlage der Verordnung vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten für unvermeidbare Stickstoffverluste. Die Regelungen zur Stoffstrombilanz gelten zunächst bis Ende 2022. Zuvor sollen die Vorschriften evaluiert werden.
Beschlossen hat das Bundeskabinett auch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken. Wesentliche Inhalte sind Regelungen für ein Umwidmungsverbot für bestimmte Reserveantibiotika sowie die Einführung einer Antibiogrammpflicht, die unter bestimmten Voraussetzungen gilt. Zudem gibt es neue Vorschriften über Methoden zur Probenahme, Isolierung von Bakterien sowie zu Antibiogrammen. AgE (14.12.2017)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Agrardiesel
Showdown im Bundesrat
19.03.2024 — Der Bundesrat stimmt am Freitag über das Wachstumschancengesetz ab. Die Union macht ihre Zustimmung nach wie vor von einem weiteren Entgegenkommen der Ampelkoalition beim Agrardiesel abhängig. Ob die Agrardieselvergünstigung doch noch gestrichen wird oder es zu steuerlichen Entlastungen in vergleichbarer Höhe an anderer Stelle kommt, ist offen.
Agrarministerkonferenz
Bürokratieabbau soll keine Floskel sein
18.03.2024 — Bund und Länder wollen beim Bürokratieabbau zusammenarbeiten. Der Bund will kurzfristig eine erste Bewertung der rund 200 Ländervorschläge vornehmen. Rechtssetzungsverfahren sollen bis zum Sommer umgesetzt sein. Zu GLÖZ 8 fordert die AMK, die für 2024 geltende Ausnahmeregelung bis 2027 zu verlängern. Unzufrieden sind die Ressortchefs mit der fehlenden langfristigen Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung.
Umbau der Tierhaltung
Investitionsförderung für Tierwohlumbau angelaufen
15.03.2024 — Das Förderprogramms zum Umbau der Tierhaltung ist angelaufen. Die ersten Anträge sind eingegangen. Minister Cem Özdemir ist zufrieden. Das Programm wertet er als weiteren Schritt aus der Krise. Der Grünen-Politiker verweist auf seinen Vorschlag für einen "Tierwohlcent" zur langfristigen Finanzierung.
Ackerprofi
Leichter Düngebedarf ermitteln - Frühjahrsplanung mit Ackerprofi
Die landwirtschaftliche Saison steht in den Startlöchern. Die erste Düngegabe steht kurz bevor, damit rückt die Einhaltung der Düngebedarfsermittlung in landwirtschaftlichen Betrieben in den Fokus. In diesem Zusammenhang werfen wir einen praxisnahen Blick auf Ackerprofi, die digitale Ackerschlagkartei, die Büroaufwand und Papierflut mit effizienter Dokumentation reduziert.
GAP-Vereinfachungspaket
EU-Kommission wird beim Dauergrünlandschutz konkret
14.03.2024 — Die EU-Kommission hat einen delegierten Rechtsakt zur Flexibilisierung des Dauergrünlandschutzes - GLÖZ 1 - angenommen. Demnach sollen Mitgliedstaaten den Referenzzeitraum zum Erhalt der Flächen anpassen können. Konkret ist dies bei einer "erheblichen Verringerung der Viehhaltung", also bei einem reduzierten Bedarf an Weidefläche beziehungsweise an Heu und Grassilage zur Verfütterung möglich.

xs

sm

md

lg

xl