Die Anwendung von Glyphosat ist vom Präsidenten des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV), Werner Räpple, verteidigt worden. Das Totalherbizid sei in der südbadischen Landwirtschaft ein wichtiger Bestandteil des chemischen Pflanzenschutzes, wobei die großflächige Anwendung aber nur eine untergeordnete Rolle spiele, erklärte Räpple heute bei der Weihnachtspressefahrt des BLHV, die gemeinsam mit der Forstdirektion Freiburg durchgeführt wurde. In Getreidebeständen und im Mais werde Glyphosat nicht eingesetzt, da dann auch die Nutzpflanze geschädigt würde, und gleiches gelte bei der Grünlandpflege.
Glyphosat könne zur Unkrautregulierung im Weinbau oder zur Stoppelbearbeitung nach der Getreideernte oder vor der Aussaat eingesetzt werden, erläuterte der BLHV-Präsident. Wichtig sei das Totalherbizid für bodenschonende Anbaumethoden. Ackerbauern, die Minimalbodenbearbeitung praktizieren, müssen Glyphosat einsetzen, um auf den Pflug verzichten zu können, erklärte Räpple. Diese Wirtschaftsweise fördere die Artenvielfalt im Boden, trage zum Grundwasserschutz bei und verbessere die allgemeine Bodenfruchtbarkeit.
Mit Blick auf den Erhalt der Biodiversität stellte der Verbandspräsident fest, dass die Landwirte aktiv Natur- und Artenschutz betrieben, indem sie zum Beispiel auf Feldabschnitten Blühstreifen für Insekten anlegten oder indem sie im Spätjahr blühende Zwischenfrüchte anbauten. Um dafür eine Aufwandsentschädigung zu erhalten, könnten Landwirte spezielle Agrarumweltmaßnahmen beantragen. Die Agrarumweltmaßnahme Brachebegrünung mit Blühmischung sei landesweit von rund 5 000 Landwirten beantragt worden; das sei etwa jeder achte landwirtschaftliche Betrieb in Baden-Württemberg, hob Räpple hervor. Die Zahlen belegten, dass es den Landwirten ein wichtiges Anliegen sei, Lebensräume für Insekten in der Kulturlandschaft zu schaffen.
Der BLHV-Präsident bemängelte, dass es keine validen Daten zur Entwicklung der Biodiversität in Baden-Württemberg gebe. Das Vorhaben des Landes, mehr Geld in die Forschung und das Monitoring der Artenvielfalt zu investieren, werde daher begrüßt. In dem Zusammenhang bekräftigte Räpple die Forderung, dass verlässliche wissenschaftliche Studien auch weiterhin die Grundlage für Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft sein müssten. Das gelte auch für die Zulassung von chemischen Pflanzenschutzmitteln. AgE
(19.12.2017)