Auf Lohnerhöhungen und Arbeitszeitflexibilisierung haben sich der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) verständigt. Nach der heute von beiden Seiten beschlossenen Bundesempfehlung werden die Löhne und Gehälter ab dem 1. Januar 2018 um 3,0 %, ab dem 1. Januar 2019 um 2,5 % und ab dem 1. Januar 2020 um weitere 1,5 % angehoben. Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 30. Juni 2020.
Da die letzte Lohnerhöhung für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft bereits am 1. Juli 2014 erfolgte, haben sich GLFA und IG BAU darauf geeinigt, zum Ausgleich alle Lohngruppen in den regionalen Tarifverträgen auf Basis der am 30. Juni 2015 geltenden Tariflöhne vorab rechnerisch um 3 % zu erhöhen.
Der Lohn in der untersten Lohngruppe beträgt in Fortführung der Lohnhöhe aus dem Mindestentgelttarifvertrag Landwirtschaft und Gartenbau ab dem neuen Jahr 9,10 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2019 gilt der Betrag des gesetzlichen Mindestlohns.
Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit sieht die Bundesempfehlung zwei Ausgestaltungen vor. Kernpunkte sind dabei eine Jahresarbeitszeit von 2 088 Stunden, eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden sowie eine Verstetigung des Monatseinkommens. Die Umsetzung soll nun in den regionalen Rahmentarifverträgen erfolgen.
GLFA-Präsident Martin Empl bezeichnete die Bundesempfehlung als positives Signal für eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den Betrieben. Mit der vorgeschlagenen überproportionalen Anhebung der Ausbildungsvergütungen werde ein Beitrag geleistet, den Ausbildungsberuf Landwirt attraktiv zu halten und Nachwuchs zu sichern. Mit der Bundesempfehlung sei es uns gelungen, den entstandenen Lohnabstand zu anderen Branchen wieder aufzuholen, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Harald Schaum. Zudem werden die Arbeitszeit künftig einheitlich gestaltet, nachdem hier über die verschiedenen Regionen hinweg ein regelrechter Wildwuchs entstanden sei..
Die Inhalte der Bundesempfehlung müssen nun in regionalen Verhandlungen zwischen den Mitgliedsverbänden des GLFA und der IG BAU umgesetzt werden. AgE
(20.12.2017)