Die Europäische Union hat sich für eine maximale Übergangsphase in den Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit bis Ende 2020 ausgesprochen. Wie die EU-Kommission heute in ihren betreffenden Verhandlungsrichtlinien feststellt, bleiben damit weniger als zwei Jahre Zeit, um sich nach dem Austritt im März 2019 auf ein Handelsabkommen zu einigen. Der Grund für diese Empfehlung ist vor allem der laufende Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU, der dann endet.
Schon seit längerem gibt es in Brüssel Stimmen, die nach dem offiziellen Brexit eine Übergangsphase fordern. In diesem Zeitraum würden die Handelsbeziehungen mit Großbritannien nach den Regeln des EU-Binnenmarktes weiterlaufen. Die Kommission betont jedoch auch, dass das Vereinigte Königreich während der Übergangsphase die offizielle Mitgliedschaft nicht mehr innehabe. So hätte London im EU-Rat kein Stimmrecht mehr. Auch in den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union werde das Land dann nicht mehr vertreten sein.
Zudem könne es für die Zeit der Übergangsphase kein Rosinenpicken geben, so die Kommission. Das Vereinigte Königreich müsse sich weiter an der Zollunion und am Binnenmarkt beteiligen. Auch fänden alle bestehenden Regelungs-, Haushalts-, Aufsichts-, Justiz- und Durchsetzungsinstrumente und -strukturen der EU einschließlich der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anwendung. AgE
(21.12.2017)