Flächennachweis zur Biokraftstoffzertifizierung aufbewahren

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) empfiehlt Landwirten, das im Rahmen der Biokraftstoffzertifizierung geforderte Bestandsverzeichnis aus dem Jahr 2008 dauerhaft aufzubewahren, obwohl die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren demnächst abläuft. Ohne einen belastbaren Nachweis über den Ackerstatus der Fläche zum Referenzstichtag gelte die Biomasse als nicht nachhaltig, warnte der DBV. Dadurch drohten wirtschaftliche Nachteile bei der Vermarktung der Biomasse.
Wie der Bauernverband erläuterte, gelten seit dem Jahr 2010 für die Erzeugung von Biomasse, die zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet wird, Nachhaltigkeitskriterien. Deren Einhaltung bestätige der Erzeuger gegenüber seinem Abnehmer durch die sogenannte „Selbsterklärung“. Bestandteil dieser Selbsterklärung sei die EU-Vorgabe, dass die Biomasse von Flächen stamme, die bereits zum Referenzstichtag 1. Januar 2008 den Status einer Ackerfläche hatten.
Damit soll dem DBV zufolge eine gegebenenfalls klimaschädliche Landnutzungsänderung überprüft werden können. Der Nachweis über den Ackerstatus zum 1. Januar 2008 erfolge in aller Regel durch das Bestandsverzeichnis des Direktzahlungsantrags aus dem Jahr 2008. AgE (29.12.2017)
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