Ohne Risiken so früh wie möglich düngen.
Nach den Vorgaben der
Düngeverordnung wird die erste N-Düngung ab 1. Februar möglich. Die Sperrfrist für die Anwendung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff endet dann und es können sowohl mineralische Stickstoffdünger als auch Gülle oder Gärrückstände ausgebracht werden.
Der Schwerpunkt liegt zu diesem Zeitpunkt wohl eher auf den organischen Düngern, denn die Witterung vor Beginn der Sperrfrist im Herbst letzten Jahres ließ vielerorts schon keine Ausbringung mehr zu und die Lager sind randvoll. Sobald es also die Befahrbarkeit zulässt, müssen die Gülle/Gärrückstände aus dem Lager auf das Feld. Die Pflanzen brauchen die Nährstoffe dringend, denn die Niederschläge der vergangenen Monate haben den Stickstoff verlagert oder aus der Ackerkrume ausgetragen. Zudem reichen die Wurzeln nicht sehr tief, so dass die Pflanzen auf gedüngten Stickstoff und auch Schwefel angewiesen sind.