Durch die nun geltende neue Düngeverordnung (DüV) sind sowohl bei der N-Bedarfsermittlung als auch bei der N-Bilanzierung neue Bestimmungen verbindlich. Die DüV sieht für jede Kultur eine maximal zu düngende N-Menge vor. Diese ist am mittleren Ertrag der letzten drei Jahre gekoppelt. Die Düngebedarfsermittlung orientiert sich dabei an einem Basiswert für den Ertrag. Dieser liegt für Raps bei 40 dt/ha und sieht einen N-Bedarf von 200 kg N/ha vor. Entsprechend der tatsächlichen Ertragserwartung sind bei Abweichungen vom Basisertrag Korrekturen vorzunehmen.
Diese Abweichungen finden Sie kostenlos hier in diesem Artikel.