Düngeverordnung

Klöckner hält Nachbesserung der Düngeverordnung für unvermeidlich

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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigt Verständnis für die Kritik aus den Reihen der Landwirtschaft an einer erneuten Verschärfung des Düngerechts, hält aber weitergehende Maßnahmen für unerlässlich. Sie wisse um die Erschwernisse, die mit den vorgeschlagenen Änderungen an der Düngeverordnung verbunden seien, räumt die Ministerin heute ein. Allerdings stünden auch die Landwirte in Dänemark, Frankreich und den Niederlanden vor vergleichbaren Herausforderungen. „Wir werden unsere Landwirte bei der Umsetzung begleiten und unterstützen“, versicherte Klöckner.
Handlungsbedarf besteht ihren Angaben zufolge einerseits im Hinblick auf die sogenannten „roten Gebiete“, in denen zusätzliche Regelungen getroffen werden müssten. Andererseits müsse man beim Vergleich der Zu- und Abfuhr von Stickstoff auf landwirtschaftlichen Flächen besser werden. „Wir haben der EU-Kommission eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen vorgeschlagen, um damit die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs der landwirtschaftlichen Kulturen besser zu kontrollieren“, erläuterte Klöckner. Die Aufzeichnungspflicht soll an die Stelle des bislang vorgeschriebenen Nährstoffvergleichs treten, die ebenso wie der Kontrollwert gestrichen werden soll. Künftig soll der errechnete Düngebedarf eines Betriebes mit den tatsächlichen Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden dürfen.
Bereits Ende Februar will das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung vorlegen. Dem Zeitplan zufolge, den die Bundesregierung der EU-Kommission zusammen mit ihren Änderungsvorschlägen vorgelegt hat, soll die Ressortabstimmung einschließlich der Länder- und Verbändeanhörung bis zur Jahresmitte abgeschlossen sein, so dass im Herbst die Notfizierung der Novelle durch die EU-Behörde erfolgen könnte. Nach dessen Abschluss und der notwendigen Kabinettsbefassung könnte das Bundesratsverfahren beginnen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verabschiedung in der Länderkammer im Frühjahr 2020 erfolgt, so dass die neue Düngeverordnung im Mai 2020 in Kraft treten könnte. AgE (04.02.2019)
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