Biohühner

BÖLW kritisiert mögliches Vertragsverletzungsverfahren wegen Biohühnern scharf

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Die von der Europäischen Kommission erwogene Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der hierzulande zugelassenen Haltung von Elterntieren in der ökologischen Hühnerhaltung in überdachten Ausläufen sorgt in der Branche für große Verärgerung. Scharfer Widerspruch gegen die Brüsseler Drohung kommt vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Dessen Geschäftsführer Peter Röhrig erklärte gegenüber AGRA-EUROPE, dass eine Überdachung vor allem deswegen wichtig sei, um die „besonders wertvollen“ Zuchtstämme vor möglichen Infektionen von außen zu schützen. Auch könne so erreicht werden, dass die Küken gesund schlüpften und Medikamentengaben minimiert würden.
Nach Auffassung des Spitzenverbandes ist die überdachte Haltung mit dem aktuellen europäischen Recht auch vereinbar, da von den ökologisch gehaltenen Elterntieren keine Konsumeier in den Handel gelangen. Überzählige Bruteier würden ausschließlich konventionell vermarktet werden, stellte Röhrig klar.
In Richtung EU-Kommission beklagte der BÖLW-Geschäftsführer, dass die Bemühungen der deutschen Biobranche zum Aufbau ökologischer Elternlinien durch eine mögliche Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens konterkariert würden. Dabei sei man in diesem Bereich EU-weit führend. Das von der Kommission geforderte Verbot des geschützten Auslaufs der Tiere würde überdies dazu führen, dass Ökobruteier zum Vertrieb in der EU kaum noch erzeugt werden könnten, gab Röhrig zu bedenken. AgE (08.02.2019)
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