Tierschutz am Schlachthof

Bundesrat zur kameragestützten Überwachung in Schlachthöfen

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Der Bundesrat wird sich in dieser Woche zur verpflichtenden Einführung kameragestützter Überwachungssysteme in Schlachthöfen positionieren. In seiner Empfehlung spricht sich der Agrarausschuss der Länderkammer dafür aus, die dazu von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingebrachte Entschließung nach Maßgabe einer Änderung zu fassen. Demnach soll sich die Bundesregierung unabhängig von einer kameragestützten Überwachung für weitere Verbesserungen bei der Schlachtung einsetzen. Genannt werden tierschutzgerechte Betäubungsmethoden sowie eine Abkehr von der Akkordarbeit.
Befassen wird sich der Bundesrat zudem mit einer weiteren Entschließung, die ebenfalls Niedersachsen vorgelegt hat. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Rechtsgrundlage für routinemäßige Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte zu schaffen und damit den Tierschutz weiter zu stärken. Gleichzeitig soll die Rückverfolgbarkeit bei Falltieren zum Herkunftsbetrieb sichergestellt werden. Dieser Entschließungsantrag wird voraussichtlich zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Entscheiden wird die Länderkammer hingegen über einen Entschließungsantrag von Mecklenburg-Vorpommern für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland. Dabei soll dem Entwurf zufolge an die Versorgung der Fläche und nicht der Haushalte angeknüpft werden. Das schließt die Forderung ein, die Auflagen für die Mobilfunknetzbetreiber im Rahmen der anstehenden Versteigerung der 5G-Frequenzen auf 100 % der Fläche zu erhöhen. AgE (11.03.2019)
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