Tiertransporte

Hessen stoppt Export von Nutztieren in Drittländer

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Die hessische Landesregierung hat entschieden, Transporte von lebenden Nutztieren in Drittländer zunächst bis zum 14. April auszusetzen. "Tierschutz darf nicht an der Außengrenze der EU enden", erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Bei Tiertransporten in Drittländer komme es leider immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Mindeststandards.
Der Ministerin zufolge ist der Transportstopp zunächst befristet, weil sich das Land Ende März mit Bund und Ländern abstimmen und für ein einheitliches Vorgehen einsetzen will. Ziel sei es, bundesweite Vorgaben zu erreichen und gemeinsam zu regeln, auf welchen Routen und in welche Länder Tiere transportiert werden könnten.
Damit die Transporte wieder freigegeben werden, müssen sich laut Hinz die Bedingungen auch an den Grenzen "grundlegend ändern". Es brauche zertifizierte Versorgungsstationen auf allen Routen bis zum Zielort sowie Schlachthöfe, die dem EU-Standard entsprächen. Dies müsse durch internationale Abkommen zur Einhaltung von Mindeststandards im Tierschutz gewährleistet werden.
Auch Hessen will mit dem Transportstopp nicht zuletzt die Amtsveterinäre absichern. Aus Sicht der Landesregierung sei die vorgesetzte Behörde in der Pflicht, den Tierärzten vor Ort Rückendeckung zu geben, betonte die Grünen-Politikerin. Der Bund traue sich nicht zu, die Probleme auf den Transportwegen abschließend beurteilen zu können; erwarte aber zugleich, dass die Amtsveterinäre dies täten. Laut Hinz hat ein Rechtsgutachten bestätigt, dass sich Amtstierärzte strafbar machen können, wenn sie Exporte genehmigen, auf denen den Tieren unnötige Leiden drohen.
Erst in der vergangenen Woche hatte sich in Nordrhein-Westfalen das Agrarressort mit Wirtschaft und Verbänden darauf verständigt, Transporte in Drittländer künftig nur abzufertigen, wenn validierte Angaben zu Routen, Versorgungsstationen und Temperaturen vorliegen. Zuvor hatte bereits Schleswig-Holstein ein Exportverbot für Drittländer erlassen; an einem Runden Tisch näherten sich die Akteure zuletzt wieder an und einigten sich auf die Erstellung einer Positivliste für genehmigungsfähige Strecken. AgE (13.03.2019)
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