Forstwirtschaft

Bundesrat gibt grünes Licht für nächste Bundeswaldinventur

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Die nächste Bundeswaldinventur kommt. Der Bundesrat hat heute der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Vierten Bundeswaldinventur-Verordnung zugestimmt. Die Erhebungen werden in der Zeit vom 1. April 2021 bis 31. Dezember 2022 durchgeführt. Die bisherigen Bundeswaldinventuren fanden in den Jahren 1987, 2002 und 2012 statt.
Im Ergebnis der anstehenden forstlichen Großrauminventur auf Stichprobenbasis werden unter anderem die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung beurteilt sowie eine großräumige Abschätzung von Zustand und Veränderung des Waldes vorgenommen. Ferner dient die Waldinventur dazu, zuverlässige Informationen über die Holznutzung in den verschiedenen Eigentumsarten zu gewinnen und eine verlässliche Datenbasis für Investitionsentscheidungen der Forst- und Holzwirtschaft zu schaffen. Der Zuwachs in den Wäldern im Vergleich zur vorherigen Inventur soll ebenso erfasst werden, außerdem die ökologischen Auswirkungen von Umweltveränderungen, vor allem des Klimawandels.
Die Bundeswaldinventur wird laut der Verordnung nach einem einheitlichen Stichprobenverfahren mit gleichmäßiger Verteilung der Proben über das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Grunddatenerhebung pro Stichprobenpunkt umfasst die Betriebsart, die Eigentumsart, die Waldstruktur, die Baumarten, ferner Alter, Durchmesser und Baumhöhe, Geländemerkmale, besondere Baummerkmale, Totholz sowie Landnutzung vor oder nach Wald. AgE (20.05.2019)
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