Saatgut

Vermehrer pochen auf praxisnahe Auflagen bei der Aussaat

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Der Bundesverband der VO-Firmen (BVO) hat davor gewarnt, den Bogen bei den behördlichen Auflagen zur Saatgutaufbereitung und -ausbringung zu überspannen. Am Rande des Saatguthandelstages wies BVO-Geschäftsführer Martin Courbier in Magdeburg darauf hin, dass für die Aussaat von Getreide, das mit fungiziden Beizmitteln behandelt wurde, bei einzelnen Produkten bereits heute die strenge Anwendungsbestimmung NH681 gelte, laut der die Aussaat nur bei Windgeschwindigkeiten unter 5 m/s zulässig sei. Aktuell plane das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Ausweitung dieser Bestimmung auf alle fungiziden Beizmittel.
Nach Darstellung von Courbier wird dadurch die Aussaat von gebeiztem Getreidesaatgut in der Praxis wesentlich erschwert, da beispielsweise Fragen der Windmessung oder des Umgangs mit wechselnden Windverhältnissen auf dem Acker ungeklärt seien. Vor allem für den Anwender, also den Landwirt vor Ort, bringe eine solche Regelung rechtliche Unsicherheiten und finanzielle Risiken mit sich, warnte der BVO-Geschäftsführer.
Der Verband befürwortet stattdessen eine verpflichtende Zertifizierung der Beizstellen, wenn im Gegenzug die geplante "Windauflage" nicht erteilt wird. Diese sei dann aufgrund des behördlichen Nachweises der Sicherheit und Professionalität der Beizanlagen nicht mehr erforderlich, erläuterte der BVO. Der Verband sieht hier die von der Branche getragene SeedGuard GmbH neben anderen zugelassenen Zertifizierungsstellen als Teil des Qualitätssicherungssystems innerhalb der Saatgut-Wertschöpfungskette an. Notwendig wären nach seiner Auffassung auch weitere Untersuchungen zum Wirkstoffgehalt im Abrieb und Staub, um das tatsächliche Risiko der Wirkstoffausbreitung während der Aussaat auszuloten. AgE (22.05.2019)
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