Wolf

Einigung zum Umgang mit dem Wolf stößt auf breite Kritik

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Die Einigung von Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium zum Umgang mit dem Wolf stößt bei Befürwortern und Gegnern einer Bestandsregulierung gleichermaßen auf Skepsis. Für den landwirtschaftspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, stellt die vorgesehene erleichterte Entnahme von Wölfen lediglich einen "ersten richtigen Schritt" dar. Abzuwarten bleibe, ob die Tötung von Wölfen tatsächlich unbürokratisch möglich werde.
Hocker zeigte sich insgesamt enttäuscht von dem vorgelegten Gesetzentwurf: "Nachdem sich zuletzt Kanzlerin Dr. Angela Merkel in die Diskussion eingeschaltet hatte, konnten die zahlreichen betroffenen Weidetierhalter einen größeren Wurf erwarten." Auch Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies sprach nur von einem ersten Schritt, dem weitere folgen müssten. Der SPD-Politiker kritisiert die inhaltsgleiche Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie in Bezug auf begrenzte, streng kontrollierte Entnahmen und forderte mehr Rechtsklarheit für die Entnahme von Wölfen.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) bemängelte das Fehlen eines umfassenden Handlungskonzepts und zeigt sich enttäuscht von der unzureichenden Einbindung der Nutzerverbände. Enttäuschung löste der Gesetzentwurf auch in den Reihen der Schäfer aus. Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung sprach von einem "Possenspiel" der Bundesregierung, mit dem das Wolfsproblem nicht gelöst werde.
Zu weit geht die Vorlage hingegen für die Umweltverbände. Nach Auffassung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wird mit der Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes der Artenschutz insgesamt geschwächt. Für BUND-Geschäftsführer Olaf Bandt ist das ein "fatales Signal in Zeiten alarmierender Berichte über den allgegenwärtigen Artenschwund".
Der Bundesgeschäftsführer des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Leif Miller, kritisierte die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes als unnötig, da die Entnahme eines Wolfes bereits heute möglich sei. "Es wäre wesentlich konstruktiver, sich auf umfassende und bundesweite Standards beim Herdenschutz zu konzentrieren und diese klar zu benennen, als eine Gesetzesänderung, die keine klare Rechtssicherheit schafft", so Miller. AgE (22.05.2019)
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