Klimaschutz

Landwirtschaft zum Klimaschutz verpflichtet

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Die Landwirtschaft hat nicht nur das Potential, sondern auch die Verpflichtung, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die technischen Möglichkeiten dazu sind vorhanden. Allerdings ist eine Nullemission-Agrarproduktion nicht denkbar, weil in offenen biologischen Systemen gearbeitet wird. In diesen Punkten waren sich die Vertreter aus Politik, Wissenschaft und landwirtschaftlicher Praxis bei der Fachtagung "Klimawandel ‑ Was kann die Landwirtschaft tun?" einig, die vom Thünen-Institut (TI) und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen heute in Braunschweig ausgerichtet worden ist.


Staatssekretär Rainer Beckedorf vom Landwirtschaftsministerium in Hannover verwies vor 250 Gästen insbesondere auf das Mitte 2017 beschlossene Düngepaket. "Mit dessen vollständiger und konsequenter Umsetzung werden wir die Stickstoffüberschüsse senken und die Nährstoffkreisläufe schließen", zeigte sich Beckedorf überzeugt. Das verringere die Treibhausgas-(THG)-Emissionen deutlich. Zudem seien mehrere Projekte initiiert worden, um Grundlagen für eine moor- und klimaschonende Bewirtschaftung zu schaffen.


Dr. Wolfgang Zornbach vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstrich mit Hinweis auf die Pariser Klimaübereinkunft, dass die Landwirtschaft ihren Einsparverpflichtungen ebenso nachkommen müsse wie andere betroffene Sektoren. Die vom Ministerium vorgeschlagenen Maßnahmen seien "so weit wie möglich auf Kostenneutralität und auf die Nutzung von Synergien aufbauend ausgerichtet", so Zornbach.


Anschließend zitierte Prof. Heinz Flessa vom Thünen-Institut aus dem Entwurf des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung, wonach die Landwirtschaft ihre THG-Emissionen um rund ein Drittel gegenüber 1990 verringern solle. Aktuell verursache die Landwirtschaft etwa 7 % des THG-Ausstoßes in Deutschland. Um die Lachgasemissionen zu mindern, müsse der Stickstoff möglichst effizient eingesetzt werden, erklärte der Wissenschaftler. Der Ammoniakausstoß in den Bereichen Düngung, Stallanlagen und Wirtschaftsdüngerlagerung könne durch zahlreiche technisch-organisatorische Maßnahmen verringert werden. Mit Blick auf den Methanaustrag empfahl Flessa die Erstverwertung der Gülle zur Biogasproduktion.


Kammerpräsident Gerhard Schwetje gab indes zu bedenken, dass die Emissionen der Landwirtschaft größtenteils auf natürlichen Prozessen beruhten und deshalb auch immer mit THG-Emissionen verbunden seien. "Eine klimaneutrale Milchproduktion kann es nicht geben", stellte Schwetje klar. Er betonte, dass in Deutschland Lebensmittel mit einem relativ kleinen CO2-Fußabdruck erzeugt würden. Es wäre deshalb falsch, die Agrarproduktion aus "vermeintlichen Klimaschutzgründen" hier zu drosseln und in weniger klimaeffizient arbeitende Regionen zu verlagern. AgE (10.07.2019)
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