Erntehelfer

IG BAU-Bundesvorstand Schaum sieht keinen Mangel

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Für ungerechtfertigt hält der Stellvertretende Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Harald Schaum, Klagen über fehlende Erntehelfer. "Es gab und gibt genügend Saisonarbeitskräfte", sagt der Gewerkschafter im Interview und weist Forderungen entschieden zurück, die Bundesregierung solle Vermittlungsabsprachen mit Drittländern schließen, um zusätzliche Erntehelfer aus der Ukraine zu akquirieren.


Scharfe Kritik übt Schaum an ausbeuterischen Praktiken von einzelnen Betrieben in Deutschland. Nach wie vor würden Saisonarbeitskräfte illegal beschäftigt und zum Teil deutlich unter Mindestlohn bezahlt, erklärt der Stellvertretende IG BAU-Vorsitzende und fordert die Arbeitgeber auf, sich von unsauber arbeitenden Betrieben zu distanzieren, anstatt "einem falschen Korpsgeist" nachzuhängen.


Für Schaum bilden die Saisonarbeitskräfte ein Reservoir für die Gewinnung von Stammkräften in der Landwirtschaft, das bislang nur unzureichend genutzt werde. Zwar gehe man nicht davon aus, "dass von den rund 300 000 osteuropäischen Saisonkräften 200 000 einen Dauerarbeitsplatz in der deutschen Landwirtschaft suchen." Aus eigenen Erfahrungen wisse man jedoch, "die Nachfrage ist da". Damit sei das Werben um bisherige Saisonbeschäftigte "einer von mehreren Wegen", dem zunehmenden Fachkräftemangel in der Landwirtschaft zu begegnen.


Der Gewerkschafter verweist auf die wachsenden Schwierigkeiten der Betriebe, qualifiziertes Stammpersonal zu bekommen. Das liege unter anderem daran, "dass sich die Landwirtschaft erst seit Kurzem aus dem Niedriglohnsektor heraus bewegt". Eine wesentliche Bedeutung komme der Infrastrukturausstattung auf dem Land zu. Landwirtschaft brauche ein intaktes ländliches Umfeld, um für Fachkräfte attraktiv zu sein.


Schaum spricht sich für eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus. Neben der "Umwelt" müssten auch soziale Aspekte in Zukunft eine viel größere Rolle spielen. Er fordert die Aufnahme der europäischen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Cross Compliance-Katalog als ersten Schritt in diese Richtung und kritisiert, dass Arbeitnehmerinteressen in der GAP bislang so gut wie keine Rolle spielen. AgE (15.07.2019)
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