Neue Züchtungsmethoden

Chancen durch Änderung des Gentechnikrechts nutzbar machen

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Den Änderungsbedarf im EU-Gentechnikrecht haben Referenten beim diesjährigen Berliner Forum zum Thema "Neue Züchtungsmethoden und das EU-Recht" betont. Das Gentechnikrecht müsse zeitnah an den wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden, um für neue Entwicklungen offen zu sein, erklärte der Inhaber der Stiftungsprofessur für Agrarrecht und Öffentliches Recht an der Universität Göttingen, Prof. José Martínez, in seinem Fazit der gestrigen Veranstaltung.
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Sommer 2018 seien auch alle Pflanzen, die mit Verfahren der gezielten Punktmutation erzeugt worden seien, pauschal als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft und auch deren Verarbeitungsprodukte einer Kennzeichnung nach Gentechnikrecht unterworfen worden. Die Einstufung der neuen Züchtungsmethoden ohne Differenzierung mache deren Anwendung in der EU und in Deutschland praktisch unmöglich. Die Chance einer vorteilhaften Nutzung der Methoden für Biodiversität, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft würden dadurch verbaut, fasste Martínez die Diskussionen zusammen.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, verwies auf die großen Herausforderungen, die durch veränderte klimatische Bedingungen, neue Schädlingsresistenzen und eine kontroverse politische Diskussion über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für die konventionelle und ökologische Landwirtschaft entstanden seien. Mit neuen Züchtungsmethoden wie beispielsweise CRISPR/Cas9 könne ein Beitrag für die notwendige züchterische Bearbeitung von Kulturpflanzen gezielter und präziser geleistet werden.
Am "Berliner Forum" nahmen 70 Agrarjuristen sowie Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Landwirtschaft und Behörden teil. Veranstalter des Forums sind der Deutsche Bauernverband (DBV), die Deutsche Gesellschaft für Agrarrecht (DGAR) sowie die Edmund Rehwinkel-Stiftung. AgE (30.10.2019)
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