Die Europäische Kommission hat Belgien "nachdrücklich" aufgefordert, den Schutz seiner Gewässer vor Nitrateinträgen aus landwirtschaftlichen Quellen zu verbessern. Wie die Brüsseler Behörde heute mitteilte, wurde dem Land im Rahmen eines im Jahr 2013 begonnenen EU-Vertragsverletzungsverfahrens jetzt ein zusätzliches Aufforderungsschreiben wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie übermittelt. Dabei betonte die Kommission erneut das Ziel der Richtlinie, die europäischen Wasserkörper, darunter die Oberflächengewässer und das Grundwasser, vor Verschmutzungen zu schützen.
Im Zuge des bisherigen Verfahrens hatte die Kommission beklagt, dass in Nordbelgien die zulässigen Höchstmengen an Tierdung nicht eingehalten worden seien. Dies gelte mindestens für den Zeitraum zwischen 2016 und 2018. Amtlichen Quellen zufolge hätten die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Wirtschaftsdüngern in vielen Fällen die Höchstwerte "erheblich" überschritten. Zudem gebe es bisher keine Hinweise darauf, dass diese Überschreitungen beendet worden seien.
Auch im Hinblick auf den Süden Belgiens, der Wallonie, kritisiert die EU-Behörde, dass das dortige Nitrat-Aktionsprogramm (PGDA 3) nicht alle mit der Nitratrichtlinie vorgesehenen Vorgaben erfülle. Ungeachtet "gewisser Anzeichen" für eine Verbesserung der Grundwasserqualität und der Verabschiedung neuer Maßnahmen seit Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens fordert die Kommission weitere, wissenschaftlich abgesicherte Maßnahmen zur Reduzierung er Nitratbelastung. Genannt werden kürzere Ausbringungsfristen, die Einschränkung der Ausbringung bei Hanglagen sowie die Erfassung der ausgebrachten Nährstoffmengen.
Belgien hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente zu antworten. Gegebenenfalls kann die EU-Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme von der belgischen Regierung einfordern.
Derweil hat die alte EU-Kommission die Entscheidung über das weitere Vorgehen im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie an ihre Nachfolger unter der neuen Präsidentin Dr. Ursula von der Leyen übergeben. Federführend wird sich mit den Berliner Vorschlägen zur Nachbesserung der Düngeverordnung von 2017 der neue Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius aus Litauen befassen. Sollten Brüssel die Nachbesserungen nicht weit genug gehen, droht bekanntlich eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Bei einer erneuten Verurteilung würden auf die Bundesrepublik Strafzahlungen zukommen. AgE
(28.11.2019)