EU-Nitratrichtlinie

Kommission fordert auch schärfere Maßnahmen von Belgien

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Die Europäische Kommission hat Belgien "nachdrücklich" aufgefordert, den Schutz seiner Gewässer vor Nitrateinträgen aus landwirtschaftlichen Quellen zu verbessern. Wie die Brüsseler Behörde heute mitteilte, wurde dem Land im Rahmen eines im Jahr 2013 begonnenen EU-Vertragsverletzungsverfahrens jetzt ein zusätzliches Aufforderungsschreiben wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie übermittelt. Dabei betonte die Kommission erneut das Ziel der Richtlinie, die europäischen Wasserkörper, darunter die Oberflächengewässer und das Grundwasser, vor Verschmutzungen zu schützen.
Im Zuge des bisherigen Verfahrens hatte die Kommission beklagt, dass in Nordbelgien die zulässigen Höchstmengen an Tierdung nicht eingehalten worden seien. Dies gelte mindestens für den Zeitraum zwischen 2016 und 2018. Amtlichen Quellen zufolge hätten die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Wirtschaftsdüngern in vielen Fällen die Höchstwerte "erheblich" überschritten. Zudem gebe es bisher keine Hinweise darauf, dass diese Überschreitungen beendet worden seien.
Auch im Hinblick auf den Süden Belgiens, der Wallonie, kritisiert die EU-Behörde, dass das dortige Nitrat-Aktionsprogramm (PGDA 3) nicht alle mit der Nitratrichtlinie vorgesehenen Vorgaben erfülle. Ungeachtet "gewisser Anzeichen" für eine Verbesserung der Grundwasserqualität und der Verabschiedung neuer Maßnahmen seit Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens fordert die Kommission weitere, wissenschaftlich abgesicherte Maßnahmen zur Reduzierung er Nitratbelastung. Genannt werden kürzere Ausbringungsfristen, die Einschränkung der Ausbringung bei Hanglagen sowie die Erfassung der ausgebrachten Nährstoffmengen.
Belgien hat nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente zu antworten. Gegebenenfalls kann die EU-Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme von der belgischen Regierung einfordern.
Derweil hat die alte EU-Kommission die Entscheidung über das weitere Vorgehen im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie an ihre Nachfolger unter der neuen Präsidentin Dr. Ursula von der Leyen übergeben. Federführend wird sich mit den Berliner Vorschlägen zur Nachbesserung der Düngeverordnung von 2017 der neue Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius aus Litauen befassen. Sollten Brüssel die Nachbesserungen nicht weit genug gehen, droht bekanntlich eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Bei einer erneuten Verurteilung würden auf die Bundesrepublik Strafzahlungen zukommen. AgE (28.11.2019)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Berlin will effiziente Anwendung
22.04.2024 — Das BMEL und das BMUV fordern von der EU-Kommission bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) die Sicherstellung einer effiziente Anwendung. Bedenken hat Berlin unter anderem beim sogenannten Bench-Marking. Außerdem wird eine effizientere Datenerfassung gefordert. Nachdrücklich unterstreichen beide Ressorts die Bedeutung des EUDR.
Wind- und Freiflächen-PV
Niedersachsen führt Abgabe ein
19.04.2024 — Der Landtag hat das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet. Damit werden die Betreiber verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächen-Photovoltaikanlage eine "Akzeptanzabgabe" von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich müssen sie mit weiteren rund 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt beteiligen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.

xs

sm

md

lg

xl