Bundsrat

Grünes Licht für höhere Umschichtung

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Im kommenden Jahr werden 6 % der Direktzahlungsmittel für Förderprogramme in der Zweiten Säule umgeschichtet. Der Bundesrat hat heute dem vom Bundestag beschlossenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes erwartungsgemäß zugestimmt.
Ohne einen Beschluss hätte es 2020 keinerlei Umschichtung gegeben. Damit hätten Engpässe bei der Finanzierung von Agrarumweltprogrammen gedroht. Bislang wurden 4,5 % von der Ersten in die Zweite Säule umgeschichtet. Die Steigerung hat zur Folge, dass zusätzlich 4,50 Euro pro Hektar abgezogen werden. Insgesamt werden durch die Anhebung des Kürzungssatzes zusätzlich rund 75 Mio Euro für Fördermaßnahmen in der Zweiten Säule mobilisiert. Der höhere Umschichtungssatz gilt zunächst nur für 2020.
Neben der Anhebung der Umschichtung wird mit dem Gesetz eine Bagatellregelung für die Genehmigung von Grünlandumbruch eingeführt. Künftig entfällt die Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Grünland in Ackerland, wenn ein Landwirt maximal 500 m2 im Jahr umbrechen will. AgE (30.11.2019)
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