Eine Einbeziehung des Agrarsektors in eine CO2-Bepreisung wäre sinnvoll und möglich. Zu diesem Ergebnis kommt eine Gruppe von Wissenschaftlern des Thünen-Instituts unter Federführung von dessen Präsidenten Prof. Folkhard Isermeyer. Bleibe der Agrarsektor bei der CO2-Bepreisung hingegen außen vor, sei zu erwarten, dass er die bereits politisch festgelegten Einsparziele nicht erreiche und die Landwirtschaft folglich mit zahlreichen neuen Auflagen und Detailvorschriften überzogen werde. "Für die Betriebsplanung wären das keine guten Rahmenbedingungen", heißt es in dem vorgelegten Papier.
Darin sprechen sich die Wissenschaftler dafür aus, die Landwirtschaft möglichst frühzeitig in den Emissionshandel einzubeziehen. Dies hätte ihren Ausführungen zufolge eine Reihe von Vorteilen. Zum einen könne die Branche die politischen Rahmenbedingungen mitgestalten. Zum anderen könne sie das marktwirtschaftliche Konzept nutzen, um Klimaschutzerlöse zu erzielen oder gegebenenfalls höhere Emissionsrechte zu erwerben. Unter dem Strich entstehe eine wesentlich höhere Planungssicherheit.
Die Thünen-Wissenschaftler weisen darauf hin, dass es aller Voraussicht nach zunächst nur einen nationalen oder EU-weiten Emissionshandel geben werde, obwohl der Klimaschutz eine globale Herausforderung darstelle. Um zu verhindern, dass emissionsintensive Produktionszweige in Drittstaaten verlagert würden und die dortige Treibhausbilanz verschlechterten, müsse die EU-Klimaschutzpolitik durch einen Außenschutz ergänzt werden. Dessen Ziel müsse es sein, nicht CO2-bepreiste Importwaren aus solchen Ländern zu verteuern, die sich keine verbindlichen und anspruchsvollen Klimaziele gesetzt hätten. AgE
(09.01.2020)