Tierseuchen

Geflügelpest bei Wildvogel in Brandenburg nachgewiesen

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In Brandenburg ist bei einem verendeten Wildvogel die hochpathogene aviäre Influenza vom Typ H5N8 nachgewiesen worden. Wie das Verbraucherschutzministerium heute in Potsdam mitteilte, liegt der Fundort der infizierten Blessgans im Landkreis Spree-Neiße nahe der polnischen Grenze. Der Fund ist aktuell der erste amtlich bestätigte Fall in Deutschland seit längerem; in den vergangenen Wochen gab es jedoch Ausbrüche der Geflügelpest in Nutztierbeständen von Polen, Ungarn, Rumänien, Tschechien und der Slowakei. Das Risiko eines Eintrages des Geflügelpesterregers in die Hausgeflügelbestände durch direkte Kontakte mit Wildvögeln werde durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aktuell noch als gering eingestuft, berichtete das Ministerium.
"Ein Grund für die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen für die Hausgeflügelhaltungen besteht unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes aktuell nicht", erklärte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher. Das Seuchengeschehen werde sehr aufmerksam beobachtet und das laufende Geflügelpestmonitoring bei Hausgeflügel und Wildvögeln in Brandenburg jetzt deutlich intensiviert. "Zur Verhinderung der indirekten Einschleppung des hoch ansteckenden Erregers seien alle Geflügelhalter aufgefordert, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben zu überprüfen und zu verstärken", betonte die Ministerin.
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus rief angesichts der Ereignisse die Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht auf: "Die aktuellen Fälle in Polen und Brandenburg zeigen, dass Geflügelpesterreger weiterhin kursieren und jederzeit mit neuen Fällen auch in Mecklenburg-Vorpommern gerechnet werden muss." Um ein Einschleppen des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern, sei die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig. Backhaus appellierte gleichzeitig an die Bevölkerung, gehäufte Funde mehrerer toter Wildvögel unverzüglich den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden, damit diese die Tiere untersuchen können. AgE (21.01.2020)
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