EU-Ökoverordnung

Klöckner erleichtert über längere Übergangsfristen für die Tierhaltung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Mit Erleichterung hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Entscheidung der Europäischen Kommission aufgenommen, längere Übergangsfristen für die ökologische Geflügel- und Schweinehaltung im Rahmen der neuen EU-Basisverordnung für den Ökolandbau reagiert. Wie ihr Ministerium heute in Berlin mitteilte, kommt der jetzt vorliegende neue Kommissionsentwurf den deutschen Anliegen in entscheidenden Punkten entgegen. Die Vorgaben im ursprünglichen Brüsseler Vorschlag hätten nach Ansicht des Berliner Agrarressorts binnen "sehr kurzer Fristen zu deutlichen Erschwernissen" für die Ökobetriebe geführt.
In der Geflügelhaltung soll es dem aktuellen Entwurf der Brüsseler Behörde zufolge eine Übergangsfrist von drei Jahren zur Anpassung an die neuen Regeln geben. Die zuvor umstrittene Anrechnung der Verandafläche auf die Stallinnenfläche sei dabei mittlerweile vom Tisch, berichtete das Bundeslandwirtschaftsministerium. Zudem habe man erreicht, dass die Übergangsfrist für Betriebe mit Mehrebenenställen zur Reduzierung von vier auf drei Ebenen von fünf auf acht Jahre verlängert worden sei. Auch die Frist für die geplanten neuen Normen der Auslaufgestaltung sei entsprechend verlängert worden. Dies gilt dem Ministerium zufolge ebenso für Betriebe, die Junghennen und Bruderhähne produzieren, hinsichtlich der neuen Standards für die Besatzdichte und Minimumflächen.
Mit Blick auf die ökologische Schweinehaltung teilte das Berliner Agrarressort mit, dass die Mindestaußenfläche für leerstehende Sauen von 3,0 m2 auf 1,9 m2 reduziert werden dürfe. Ebenso sei nun auch hier vorgesehen, dass sich der Anpassungszeitraum zur Gestaltung der Außenanlagen von Schweineställen auf bis zu acht Jahre belaufen könne. Laut Ministerium hat die EU-Kommission zudem angekündigt, die rechtssichere Berücksichtigung moderner Tierhaltungssysteme im kommenden Jahr "nochmal zu überprüfen".
Ressortchefin Klöckner erklärte, es sei "gut und wichtig", dass die Kommission viele der deutschen Änderungsvorschläge aufgegriffen habe. Ziel der Ökoverordnung müsse sein, der rasanten Entwicklung des Ökolandbaus und den Anforderungen der Betriebe gerecht zu werden. Anpassungen müssten wissenschaftlich fundiert, praxisgerecht und leistbar sein müssten, betonte die CDU-Politikerin. Sie verwies darauf, dass viele Ökobauern bereits umfangreiche Investitionen getätigt hätten, um höhere Standards einhalten zu können. Dies müsse bei der Überarbeitung der Verordnung gewürdigt werden. Notwendig sei ausreichend Zeit zur Umsetzung der neuen Anforderungen. AgE (24.01.2020)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Nachwachsende Rohstoffe
Anbau war 2023 rückläufig
17.04.2024 — Der Flächenbedarf für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Laut der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) war dafür eine geringere Biogasverstromung ursächlich. Im Segment des Energiepflanzenanbaus für Biogas ging der Flächenbedarf um 11% zurück. Der Trend dürfte sich fortsetzen, sofern die Konditionen für Alt-Biogasanlagen nicht verbessert werden, so die FNR.
BVVG
Verpachtung auf neuer Grundlage
12.04.2024 — Nach monatelangen Diskussionen hat sich die Bundesregierung mit den fünf ostdeutschen Länderagrarressorts auf Modalitäten für die Verpachtung von BVVG-Flächen verständigt. Der Verkauf wird zum Jahresende weitgehend eingestellt. Laut Minister Özdemir hat damit "der Ausverkauf kostbarer Ackerflächen" endgültig ein Ende.
Pflanzenschutz
DBV und IVA halten sich noch bedeckt
10.04.2024 — Während sich DBV und IVA mit Blick auf das vom BMEL angekündigte "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz" noch zurückhalten, sorgt die Diskussionsgrundlage dazu bei den Landwirten bereits für Verärgerung. Den Anlass dazu bildet vor allem der in dem "Ideenpapier" enthaltene Passus "Ziel ist es, - in Anlehnung an die Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission - bis 2030 die Verwendung und das Risiko von chemischen Pflanzenschutzmitteln um 50% zu verringern." Der Zentralverband Gartenbau warnte indes bereits davor.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Autonome Handelsmaßnahmen
Ukraine darf auf Verlängerung hoffen
09.04.2024 — Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament hat sich auf die Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine geeinigt. Allerdings wurden auch Einfuhrbeschränkungen beschlossen. So soll es eine "Notbremse" für Zucker, Geflügelfleisch, Eier, Mais, Hafer, Getreidegrütze und Honig geben. Der Referenzzeitraum schließt nun das Vorkriegsniveau stärker mit ein.

xs

sm

md

lg

xl