Genome Editing

Wissenschaftler pochen auf Anpassung des EU-Gentechnikrechts

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Die dringende Notwendigkeit, das europäische Gentechnikgesetz hinsichtlich der Methoden des Genome Editing anzupassen, um dauerhafte Nachteile für Forschung und Entwicklung zu vermeiden, haben Biologen, Biowissenschaftler und Biomediziner angemahnt. Eine solche Anpassung sei überfällig, denn die derzeitige Regulierung beruhe auf dem Kenntnisstand der 1990er Jahre und werde dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik nicht gerecht, unterstrichen der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO) und der Wissenschaftlerkreis Grüne Gentechnik (WGG) heute in Berlin.
Sie weisen in einem Impulspapier darauf hin, dass - anders als bei der klassischen Gentechnik - beim Genome Editing in der Regel keine „fremden“ Gene oder größere neue Nukleotidsequenzen eingeführt würden, sondern an einer vorbestimmten Stelle gezielt ein Doppelstrangbruch der DNA-Kette herbeigeführt werde. Bei der anschließenden zelleigenen Reparatur könnten einzelne DNA-Bausteine entfernt oder eingefügt werden. Infolge des entstandenen "Fehlers" werde das betreffende Gen inaktiviert oder aktiviert. Nichts anderes passiere bei natürlichen Mutationen, wie sie sich zufällig immer wieder und in großer Zahl ereigneten.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Sommer 2018 orientiere sich ausschließlich am Prozess der Erzeugung - also am Eingriff ins Genom - und nicht am Resultat, also der dadurch entstandenen Pflanze, monieren VBIO und WGG. Da jedoch mit den neuen Methoden die gleichen Mutationen erzeugt würden wie mit konventionellen Mutageneseverfahren, könne die EuGH-Entscheidung dazu führen, dass zwei genetisch identische Pflanzen unterschiedlich reguliert werden müssten.
Ausgehend vom Produkt sei aber der Nachweis, ob eine Veränderung durch Genome Editing entstanden sei oder durch natürliche Mutation, in vielen Fällen gar nicht möglich. Das häufig zitierte Vorsorgeprinzip findet in diesem Fall laut VBIO und WGG "spekulativ und nicht wissenschaftsbasiert" Anwendung.
Zu berücksichtigen sind laut den beiden Verbänden auch die Folgen eines Verzichts auf eine Anpassung der Gesetzgebung zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO). "Dringend benötigte klima- und krankheitsresistente oder ertragreichere Pflanzen können nicht zeitnah gezüchtet werden" gibt der Erste WGG-Vorsitzende Prof. Klaus-Dieter Jany zu bedenken. Dabei weise gerade der Weltklimarat (IPCC) in seinem jüngsten Sonderbericht auf die Bedeutung von Genome Editing in Zeiten des Klimawandels hin, hob die VBIO-Vizepräsidentin Prof. Felicitas Pfeifer ergänzend hervor.
Sollte die Anwendung von Methoden des Genome Editing in der EU eingeschränkt bleiben, sei zudem ein massiver Know-how-Verlust in Europa zu befürchten. VBIO und WGG appellieren daher eindringlich an die deutsche Politik, sich auf EU-Ebene für eine faktenbasierte Anpassung der EU-Richtlinie 2001/18 einzusetzen. AgE (03.02.2020)
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