Düngeverordnung

Bund lehnt Änderungsanträge der Länder ab

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Die Bundesregierung lehnt die im Bundesratsverfahren gestellten Änderungsanträge der Länder zu Novelle der Düngeverordnung nahezu durchweg ab. Eine Ausnahme bildet lediglich ein gemeinsamer Antrag von Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz, die Aufzeichnungsfrist für Düngemaßnahmen von zwei Tagen auszweiten. Diese Forderung sei grundsätzlich nachvollziehbar, heißt es in einer Bewertung der Anträge, die die Regierung den Ländern hat zukommen lassen. Sachgerecht sei eine Verlängerung auf 14 Tage, nicht jedoch auf einen Monat, wie in dem Länderantrag gefordert.
Insgesamt sind im Agrarausschuss der Länderkammer mehr als 20 Änderungsanträge gestellt worden, allein neun von Niedersachsen. Die Länder müssen bis zum kommenden Montag ihre Voten zu den einzelnen Anträgen abgeben. Die Staatssekretäre vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundesumweltministerium, Beate Kasch und Jochen Flasbarth, haben die Länder erneut auf den fehlenden Verhandlungsspielraum hingewiesen. Nach Aussage des Europäischen Kommission werde das Vertragsverletzungsverfahren lediglich dann ausgesetzt, wenn der vorliegende Verordnungsentwurf ohne Änderungen vom Bundesrat angenommen werde, heißt es in dem Schreiben der Staatssekretäre an ihre Amtskollegen in den Agrar- und Umweltressorts der Länder.
Darin bekräftigt die Bundesregierung ihre Zusage, bis Ende Juni 2020 in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Verwaltungsvorschrift für eine differenzierte Ausweisung Roter Gebiete zu erarbeiten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Experten aus Landwirtschaft und Gewässerschutz ist eingerichtet worden. Eine erste Sitzung fand in dieser Woche statt. Die Verwaltungsvorschrift muss ebenfalls durch den Bundesrat. AgE (23.03.2020)
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