Corona-Krise

Sozialbeiträge werden bei Bedarf gestundet

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Zahlungserleichterungen gewährt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihren Mitgliedern, wenn finanzielle Engpässe in Folge der Corona-Krise eintreten. Die SVLFG nutzt damit die gesetzliche Möglichkeit, in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sowie der Alters-, Kranken- und Pflegekasse fällige Beiträge zu stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Unternehmer verbunden wäre.
Wie die Sozialversicherung mitteilte, kann eine Stundung im Einzelfall auf schriftlichen Antrag mit kurzer Begründung gewährt werden. Dabei sollen die Anforderungen auf ein Minimum beschränkt und auf die grundsätzlich erforderliche Verzinsung verzichtet werden. Daneben will die SVLFG Mahnungen und Vollstreckungen zunächst bis Ende Juni 2020 aussetzen. Das gilt auch für Säumniszuschläge, die anfallen, wenn Beitragsfälligkeiten nicht eingehalten werden.
Die SVLFG versicherte, sie werde die Zahlungserleichterungen im Einzelfall schnell und pragmatisch einräumen. Versicherte sollten sich bei finanziellen Engpässen so schnell wie möglich mit ihr in Verbindung setzen (versicherung@svlfg.de). Abwarten und einfach nicht zahlen, sei die schlechteste Lösung, heißt es in Kassel. Gerne stünden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine telefonische Beratung zur Verfügung. AgE (29.03.2020)
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