Initiative Tierwohl

Anforderungen der dritten Phase konkretisiert

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Ab sofort können sich Schweine- und Geflügelhalter über die konkreten Anforderungen zur dritten Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW), die am 1. Januar 2001 startet, bei ihren Bündlern und auf der ITW-Webseite informieren. Demnach gibt es für bereits teilnehmende Geflügel- und Schweinemäster Übergangsangebote. Bereits ab dem 15. September 2020 sei für einen Teil der Betriebe die Anmeldung für die nächste Programmphase möglich. Wie ITW-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs heute in Bonn betonte, ist die dritte Phase eine einmalige Chance, diesen Ansatz nachhaltig im Markt zu etablieren. Dabei gehe es um die Frage, ob Landwirte beim Tierwohl Getriebene sein wollten oder mit der ITW das Thema selbst in die Hand nähmen.
Während die Kriterien für die Geflügelhalter laut der ITW weitgehend bestehen bleiben, gibt es wichtige Änderungen für die Schweinehalter. Unter anderem müsse Raufutter zusätzlich und separat zum eigentlichen Futter angeboten werden. Außerdem müssten Schweinehalter mindestens einmal pro Jahr an fachspezifischen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Geflügel- und Schweinemäster erhielten in der neuen Programmphase einen von der Initiative definierten Tierwohl-Aufpreis. Ab Anfang 2021 solle die Zahl der Schweinemastbetriebe weiter gesteigert werden. So könnten zusätzlich zu den bereits teilnehmenden Schweinemästern noch weitere Betriebe mitmachen, die den von der ITW festgelegten Aufpreis bis Ende 2021 zunächst aus einem Fonds und spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2021 direkt von den teilnehmenden Schlachtunternehmen beziehungsweise ihren Vermarktern erhielten.
Die Ferkelerzeuger beziehen der ITW zufolge während der dritten Programmphase ein Tierwohlentgelt aus einem "Übergangsfonds", den die teilnehmenden Lebensmitteleinzelhändler mit etwa 30 Mio Euro jährlich füllen werden. Ziel des Übergangsfonds sei die Entwicklung geschlossener ITW-Lieferketten in der Ferkelerzeugung - also zwischen Sauenhalter und Ferkelaufzüchter. Das neue Finanzierungsmodell folge dem marktwirtschaftlichen Prinzip, nämlich der Bezahlung für eine Leistung – in diesem Fall das Tierwohl-Plus im Stall. Hähnchen- und Putenmäster erhielten ebenfalls ein Tierwohlentgelt. AgE (22.07.2020)
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