Biokraftstoffe

DBV drängt auf Verlängerung der Steuerbegünstigung

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) drängt auf eine Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung zur Steuerentlastung für betrieblich genutzte Biokraftstoffe. "Wir sind sehr besorgt über das Auslaufen der Energiesteuererstattung für erneuerbare Biokraftstoffe in der deutschen Landwirtschaft zum Jahresende 2020", heißt es in einem Brief des stellvertretenden DBV-Generalsekretärs Udo Hemmerling an die EU-Kommission.


Gemäß den bisher geltenden Leitlinien zu staatlichen Beihilfen für Umweltschutz und Energie dürfen Betriebsbeihilfen für Biokraftstoffe aus Nahrungspflanzen nur noch bis zum Jahresende 2020 gewährt werden. An dieser Befristung für Biodiesel und Rapsöl soll sich trotz der Kommissionsentscheidung vom 8. Juli zur grundsätzlichen Verlängerung der Leitlinien nichts ändern, weshalb der DBV jetzt in Brüssel Druck macht.
Außerdem plädiert der Bauernverband dafür, die Einstufung von "Biokraftstoffen auf Lebensmittelbasis" in der Neufassung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie zu überwinden. Schließlich würden Biokraftstoffe aus landwirtschaftlichen Kulturpflanzen in der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDII) weiterhin unterstützt, sofern sie nachhaltig seien, argumentiert Hemmerling in dem Schreiben an die Kommission. Dieser politischen Entscheidung in der REDII sollten die neuen Richtlinien für staatliche Beihilfen folgen. AgE (30.07.2020)
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