Ferkelkastration

Impfverbot für Ökobetriebe kommt

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Die Impfung gegen Ebergeruch wird für den Ökolandbau offenbar in mehreren Bundesländern verboten werden. Wie das bayerische Landwirtschaftsministerium heute auf Anfrage mitteilte, sind im Freistaat ein zeitlich gestaffelter Ausstieg sowie eine Öko-Kontrolle "mit Augenmaß" vorgesehen, um Härten für die betroffenen Betriebe zu vermeiden. Diese müssen demnach ab dem 1. September geborene männliche Ferkel wieder chirurgisch, also mit Schmerzmittel beziehungsweise Betäubung kastrieren, sofern die Tiere nicht für die Ebermast vorgesehen sind.


Bei ökologisch wirtschaftenden Mastbetrieben wird es dem Ministerium zufolge im Rahmen der Kontrolle nicht beanstandet, wenn vor dem Stichtag geborene unkastrierte Eber noch gegen den Geruch geimpft werden, solange diese vor dem 1. Mai 2021 an der Haken kommen. Mit Improvac behandelte Eber, die ab dem 1. September geboren oder ab dem 1. Mai geschlachtet würden, dürften hingegen nicht mehr mit dem Hinweis auf die ökologische Produktion vermarktet werden.
Bayern hat sich nach Angaben des Münchener Agrarressorts bei diesem Vorgehen eng mit den anderen Bundesländern abgestimmt. Niedersachsen sei nach derzeitigem Kenntnisstand das einzige Bundesland, das die Immunokastration im Ökolandbau weiter dulden wolle. Im Freistaat sind den Ministeriumsangaben zufolge rund zehn Ferkelerzeugerbetriebe eines Anbauverbandes von den Änderungen betroffen. Die meisten Ökoverbände hätten die Immunokastration in ihren Richtlinien ohnehin generell verboten.
Hintergrund des Verbots ist laut Ministerium eine von den Ländern unterstützte Anfrage des Bundes zur Zulässigkeit der Immunokastration im Ökolandbau, die von der EU-Kommission sowohl für die geltende als auch die künftige EU-Ökoverordnung abschlägig beschieden worden sei. Wegen dieser klaren Aussage könne Bayern die Impfung bei Biobetrieben nicht länger dulden, so das Ministerium. Wie aus Brüsseler Kreisen zu erfahren war, bezieht sich die Kommission auf den Abschnitt der Verordnung, der die "Verwendung von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen sowie von Hormonen und ähnlichen Stoffen zur Kontrolle der Fortpflanzung oder zu anderen Zwecken" verbietet. AgE (31.07.2020)
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