Tierschutz

Klöckner legt Gesetzentwurf zur Beendigung des Kükentötens vor

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: shutterstock
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Beendigung des Kükentötens vorgelegt. Ressortchefin Julia Klöckner will das Töten von Eintagsküken in Deutschland Ende 2021 flächendeckend untersagen und hält das geplante Verbot auch für rechtssicher. Sie geht davon aus, dass die zur Geschlechtsunterscheidung notwendige Technologie bis dahin serienreif zur Verfügung steht.
"Bestehende Alternativen zum Kükentöten werden bisher von der Geflügelbranche nicht so stark genutzt und nachgefragt, dass ein flächendeckender Ausstieg auf freiwilliger Basis erwartet werden kann", begründete Klöckner ihren gesetzgeberischen Vorstoß bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die Ministerin sieht aber nicht nur die Geflügelwirtschaft, sondern auch den Handel in der Pflicht: "Durch die Umstellung des Sortiments kann hier ein klares Signal gegen das Kükentöten gesetzt werden".
Forderungen aus der Geflügelwirtschaft nach einem Übergangszeitraum bis mindestens Ende 2023 erteilte Klöckner eine klare Absage. Gleichzeitig räumte sie ein, dass Ökonomie und Tierschutz auch in der Geflügelaufzucht zusammenkommen müssten. "Sonst wandern die Brütereien ins Ausland ab und mein Gesetz wäre reine Schaufensterpolitik", räumte die CDU-Politikerin ein.
Parallel zu ihrem Vorstoß in Deutschland will Klöckner das Thema auch auf europäischer Ebene vorantreiben. "Frankreich hat bereits signalisiert, ebenfalls aussteigen zu wollen", teilte die Ministerin mit. Allerdings wäre es naiv zu glauben, dass sich 27 EU-Länder noch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hierzu auf eine gemeinsame Linie verständigen. Wer eine europäische Lösung einfordere, schiebe Tierschutz daher auf die lange Bank.
Der Ministerin zufolge arbeiten derzeit alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis zum 14. Bebrütungstag. Es werde intensiv daran geforscht, die Geschlechtsbestimmung zu einem noch früheren Zeitpunkt vornehmen zu können. Die bestehenden Verfahren sollten deshalb nur als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. In einem zweiten Schritt sehe das Gesetz ab Ende 2023 dann ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem sechsten Bruttag vor, da zu diesem Zeitpunkt ein Schmerzempfinden sicher ausgeschlossen werden könne.
Die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, bezeichnete das Ausstiegsvorhaben als einen "großen Durchbruch für den Tierschutz". Ebenfalls unabdingbar sei, endlich ein staatliches Tierwohllabel vorzulegen, das auch Geflügel sowie Eier erfasse und das dem Verbraucher deutlich mache, dass für die Legehennenproduktion keine Küken sterben dürften. Nur so könne verhindert werden, dass Hennenküken importiert würden, deren Brüder getötet worden seien, erklärte Mittag. AgE (10.09.2020)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl