TA Luft

Geflügelhalter fordern Verschiebung der Beratung im Bundesrat

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Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hat sich für eine Verschiebung der im Bundesrat anstehenden Beratungen zur Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ausgesprochen. Wie der Verband heute mitteilte, sind entscheidende Faktoren für die Nutztierhaltung bislang noch nicht geklärt. "Sollte die neue TA Luft in der vom Bundeskabinett am 16. Dezember gebilligten Form zur Anwendung kommen, sind zahlreiche Existenzen unserer heimischen Erzeuger massiv bedroht", warnte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Es fehle bisher eine faktenbasierte Folgenabschätzung, weshalb die für den 12. Februar geplante Beratung in der Länderkammer verschoben werden müsse.
Im Vorfeld dieser Beratungen müssten jetzt endlich sämtliche Auflagen der geplanten Novellierung auf den Prüfstand. "Wir erwarten von der Politik, dass die TA Luft auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin überprüft wird - insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls", betonte der ZDG-Präsident. Es könne nicht sein, dass in der Borchert-Kommission konsensfähige höhere Tierwohlstandards erarbeitet würden, der dort erreichte Fortschritt aber durch unverhältnismäßige Auflagen der TA Luft in der zukünftigen praktischen Umsetzung rechtlich unmöglich gemacht werde.
Dem ZDG zufolge muss die TA-Luft unbedingt eine Öffnungsklausel für Stallbaumaßnahmen bekommen, die dem Tierwohl dienen. Sonst habe der Einsatz bestimmter Techniken, wie beispielsweise der priorisierte Abluftwäscher in einem Offenstall mit Außenklimakontakt, gar keinen Sinn. "In der jetzigen Form würde die TA Luft den Tierhaltern jegliche wirtschaftliche Perspektive nehmen, geeignete Maßnahmen für mehr Tierwohl umzusetzen", so Ripke.
Die in der Borchert-Kommission diskutierten Formen verbesserter Haltungskriterien müssen laut ZDG zwingend in der Bundesratsberatung berücksichtigt werden. "Die Politik darf an dieser Stelle nicht widersprüchlich handeln, sondern sollte ein klares Zeichen für eine abgestimmte und faktenbasierte Vorgehensweise im Sinne von Mensch und Tier setzen", erklärte Ripke. Der ZDG bringe sich gerne in konstruktive und lösungsorientierte Fachgespräche zur klaren Definition einer Öffnungsklausel und der resultierenden staatlichen Pflichtkennzeichnung von tierischen Lebensmitteln ein. "Hier muss gelten: Logik und Sorgfalt vor Eile", unterstrich Ripke. Voraussetzung dafür sei eine Verschiebung der anstehenden Beratung im Bundesratsplenum. AgE (19.01.2021)
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