Tierschutz

Bundesregierung will Kükentöten ab 2022 verbieten

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Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken ab 2022 verabschiedet. Wie Ressortchefin Julia Klöckner dazu erklärte, soll damit die in der Legehennenproduktion übliche und "unethische" Praxis, männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen zu töten, weil ihre Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist, beendet werden. "Das ist ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz: Weltweit sind wir die ersten, die so klar vorgehen", betonte Klöckner. In einem zweiten Schritt sieht das Gesetz ab 2024 ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bruttag vor.
Laut Klöckner stehen den Betrieben als Alternativen zum Kükentöten neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern marktreife Brückentechnologien zur Geschlechtsbestimmung im Brutei vom neunten bis zum 14. Bebrütungstag zur Verfügung. Diese Verfahren habe ihr Haus mit mehreren Millionen Euro gefördert. Um die bestehenden Technologien mit Blick auf eine noch frühere Geschlechtsbestimmung weiterzuentwickeln, werde weiter geforscht. Damit werde den Betrieben eine konkrete Lösung angeboten, um ein Abwandern und damit eine Auslagerung dieser Tierschutzfrage zu verhindern.
"Wir wollen damit Taktgeber und Vorbild auch für andere Länder sein", so Klöckner. Vom Handel erwarte sie, dass er seinen Ankündigungen nun auch konkrete Taten folgen lasse und sein Sortiment entsprechend umstelle.
Beim Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) stieß die Gesetzesvorlage auf Kritik. Dieser nationale Alleingang würde immense Wettbewerbsnachteile für die deutsche Geflügelwirtschaft bedeuten, weil in der EU weiterhin Eier aus Brütereien gehandelt würden, die männliche Küken am ersten Lebenstag töteten. Diese Eierprodukte stünden ganz legal im deutschen Lebensmitteleinzelhandel oder würden im Großverbrauchersegment verarbeitet, gab der ZDG zu bedenken. Hinzu komme, dass weibliche Küken aus ausländischen Brütereien, die Kükentöten praktizierten, weiterhin in Deutschland als angehende Junghennen eingestallt werden dürften.
Derweil monierte der Deutsche Tierschutzbund, dass zwischen dem Töten des Hühnerembryos und dem Töten des Kükens kein wesentlicher Unterschied bestehe. Bis zum siebten Bebrütungstag sei das Schmerzempfinden des Hühnerembryos nicht auszuschließen. Sinnvoller sei die Förderung der Haltung von Zweinutzungshühnern. AgE (21.01.2021)
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