Insektenschutzpaket

Bauernverband pocht auf Vorrang für Kooperation

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Im Vorfeld der Ersten Lesung des Insektenschutzpaketes im Bundestag hat der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut Nachbesserungen angemahnt und auf die Umsetzung der entsprechenden Protokollerklärung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gepocht. "Wir fordern eine gesetzliche Verankerung eines Vorrangs von Vertragsnaturschutz vor Verboten", erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied heute vor Journalisten. Das Parlament müsse positive Länderinitiativen anerkennen und diesen mit einer vollumfänglichen Öffnungsklausel eindeutigen Vorrang geben. Gebraucht werde zudem eine umfassende Entschädigung und Förderung der Maßnahmen zum Insektenschutz.
"Mit dem Bundesansatz wären die Länderansätze obsolet. Das ist das Grundproblem", so der DBV-Präsident. Was vor Ort erarbeitet worden sei, würde zunichtegemacht. Die Initiativen der Länder seien in der Grundausrichtung gleichlaufend, die Umsetzung erfolge aber über passgenaue Ansätze, die mit den Landwirten und Naturschützern vor Ort besprochen worden seien. Auch bei den Regelungen zu Gewässerabständen sollten nach dem Willen des DBV die Länder Vorrang erhalten und ein Ausgleich für Auflagen vorgesehen werden. "Wir stehen zu höheren Auflagen, die wollen wir umsetzen", betonte Rukwied. Aber die zusätzlichen Kosten müssten ausgeglichen werden. Die Betriebe müssten im Markt wettbewerbs- und zukunftsfähig bleiben.
Der DBV-Präsident mahnte außerdem, den Insektenschutz nicht nur auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zu reduzieren und diesen zusammen mit der Zukunft der Landwirtschaft nicht "parteitaktischen Spielen" zu unterwerfen. Insektenschutz müsse bis hinein in die Hausvorgärten wirken. "Schottergärten sind inakzeptabel und gehören schlichtweg verboten", erklärte Rukwied. Der Bundesrat hatte sich Ende März mit dem Entwurf des Insektenschutzpaketes befasst; schon zu dieser Gelegenheit hatte der DBV auf Änderungen in seinem Sinne gehofft. Die Länderkammer war entsprechenden Empfehlungen des Umwelt- und des Agrarausschusses allerdings nicht gefolgt. AgE (13.04.2021)
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