Investitionsprogramm Landw.

Klöckner meldet Start der neuen Runde

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Das "Investitionsprogramm Landwirtschaft" der Bundesregierung ist vorzeitig und mit angepassten Förderbedingungen in eine weitere Runde gestartet. Das hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner heute mitgeteilt. Sie habe sich für ein zeitliches Vorziehen der zweiten Tranche des Programms entschieden, weil dieses seit seinem Start zu Jahresbeginn auf eine so große Nachfrage gestoßen sei, dass die für das erste Halbjahr 2021 eingeplanten Mittel voll in Anspruch genommen worden seien.
Laut den Ressortangaben können im Programm jetzt auch neu gegründete Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) gefördert werden. Damit solle eine gemeinschaftliche Maschinennutzung erleichtert werden. Die Höchstfördersumme für förderfähige Investitionen in der Programmlaufzeit von 2021 bis 2024 betrage 1 Mio Euro je Zuwendungsempfänger. Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion liege die Höchstfördersumme bei 250 000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben, für gewerbliche Unternehmen bei 100 000 Euro.
Daneben wurde die Positivliste gemäß den Angaben des Ministeriums um bestimmte Maschinenkategorien ergänzt, um insbesondere Betriebe mit Sonderkulturen und die kleinstrukturierte Landwirtschaft noch besser fördern zu können. Beispielsweise würden nun auch der Erwerb moderner Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und maximal 1 800 l Behältergröße gefördert. Änderungen gebe es auch bei den Lieferfristen. Aufgrund der Lieferengpässe der Landmaschinenhersteller in diesem Jahr wurde die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft dem Ressort zufolge vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021 verlängert.
Die Registrierung zur zweiten Programmrunde ist laut dem Ministerium bis zum 21. April, 18.00 Uhr auf dem Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter foerderportal.rentenbank.de/anmeldung möglich. Alle Registrierten würden zur Teilnahme an einem "Interessenbekundungsverfahren" eingeladen. In dessen Rahmen werde abgefragt, wann und in welchem Förderbereich eine Investition geplant sei und wie hoch die Kosten voraussichtlich seien. Im Anschluss würden alle Interessenbekundungen je Förderbereich per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht, anhand derer die Unternehmen sukzessive zur Antragstellung eingeladen würden. AgE (15.04.2021)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

xs

sm

md

lg

xl