Nachbau

Rückmeldefrist läuft ab

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Die Nachbauerklärung für Herbst 2020 und Frühjahr 2021 muss bis zum 30. Juni abgegeben werden. Daran hat die Saatgut-Treuhandverwaltung GmbH (STV) heute erinnert. Wird die Frist verpasst, kann das laut STV empfindliche finanzielle und rechtliche Folgen haben, die oft falsch eingeschätzt würden. Mit einer fristgerechten und vollständigen Meldung sei daher Züchtern und Landwirten geholfen.


Die STV erinnerte auch an die Leistung der Züchter. Die Anforderungen an neue Sorten seien hoch: Komplexe Resistenzen, Trockenstresstoleranzen und gute Erträge seien gefordert. Die Entwicklung dieser Hochleistungssorten setzten großes züchterisches Können und Investitionen über viele Jahre voraus. Die meist mittelständischen deutschen Pflanzenzüchter stellten sich dieser Aufgabe, seien aber auf die Refinanzierung ihrer Arbeit angewiesen.
"Es ist ein keiner Betrag mit großer Wirkung", so STV-Geschäftsführer Dirk Otten. Die Mehrheit der Landwirte unterstütze den Züchtungsfortschritt durch den Kauf von Z-Saatgut beziehungsweise die Bezahlung der Nachbaugebühr. Leider hielten sich aber nicht alle an diese Spielregeln; damit entgingen den Züchtern jährlich Lizenzeinnahmen in beträchtlicher Höhe.
Nach Angaben der Treuhandverwaltung kann die Nachbauerklärung auch online unter der Adresse www.stv-bonn.de eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung steht des STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228-96943160 zur Verfügung. AgE (07.06.2021)
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